Niederländischer Beitrag „Arcade“ vorab veröffentlicht – Disqualifikation unwahrscheinlich

Der diesjährige niederländische Beitrag für den Eurovision Song Contest „Arcade“ wurde von seinem Interpreten Duncan Laurence bereits im Juni 2017 aufgeführt und anschließend auf YouTube veröffentlicht. Das zeigt ein Video, das auf YouTube verfügbar ist. Angeblich hatte das Video bis zur Bekanntwerdung des Vorfalls nur 500 Views, mittlerweile sind es mehrere Tausend.

Bekanntermaßen sehen die Regeln des ESC vor, dass ein Beitrag nicht vor dem 1. September des Vorjahres kommerziell veröffentlicht worden sein darf. Die Veröffentlichung auf YouTube, in Sozialen Medien oder auf nicht-kommerziellen Musik-Plattformen kann anders bewertet werden. Ein solcher Vorfall muss aber dem Executive Supervisor des ESC durch die teilnehmende TV-Anstalt bekanntgemacht werden. Er/sie entscheidet dann, ob durch diese Veröffentlichung ein Vorteil für den Beitrag entstanden ist oder nicht.

Im Fall von „Arcade“ würde es womöglich andere Favoriten freuen, wenn der Top-Favorit der Buchmacher und Fans über den Vorfall stolpern und er disqualifiziert werden würde. Davon ist aber nach Lage der Dinge nicht auszugehen. Der Auftritt von Duncan Laurence erfolgte in sehr kleinem, studentischen Rahmen und das Video hatte selbst knapp zwei Jahre nach Veröffentlichung keine relevanten Aufrufe. Von einem Vorteil gegenüber anderen ESC-Beiträgen kann da nicht wirklich gesprochen werden.

In vergleichbaren Fällen, wie etwa bei Jamala „1944“ im Jahr 2016, wurde bereits pro Beitrag/Künstler entschieden. Es wäre überraschend, wenn das in diesem Fall anders ausgehen würde – auch wenn Jamala damals bereits den ESC gewonnen hatte und die Aberkennung eines Sieges natürlich schwerer wiegen würde als die Disqualifikation vorab.


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42 Comments
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EscVegi
EscVegi
4 Jahre zuvor

So gerne ich das Lied habe, sollten meiner Meinung nach die Regeln eingehalten werden und somit müsste Duncan disqualifiziert werden.

Max
Max
4 Jahre zuvor
Reply to  EscVegi

Zu diesem Zeitpunkt allerdings meiner Meinung nach viel zu spät. Der Song wurde geprüft und von der EBU zugelassen, also sollte er auch teilnehmen dürfen. Wenn das jetzt nachträglich auffällt, ist das nicht die Schuld der Niederländer

Matty
Matty
4 Jahre zuvor
Reply to  EscVegi

Das sehe ich genauso.

JeG_
JeG_
4 Jahre zuvor
Reply to  Matty

Klar dass du das so siehst. Dir sind Fakten und allgemeine Sachlage ja auch egal, Hauptsache deinen Hassliedern ergeht es schlecht.

Volkisistan
Volkisistan
4 Jahre zuvor
Reply to  EscVegi

Bei mir ist es genau umgekehrt.So egal mir das Lied auch ist, eine Disqualifikation wäre lächerlich. Besonders wenn wie oben gesagt bei Jamala ein ähnlicher Fall vorlag.

JeG_
JeG_
4 Jahre zuvor

Ja, es ist ja auch kein „commercial release“ gewesen und ich sehe da auch keine Regeln verletzt. Wer anders könnte wahrscheinlich besser erklären als ich, warum es eben kein Regelverstoß ist (oder zumindest lange nicht klar genug um irgendwas zu tun), deswegen will ich da nicht so viel zu sagen. Fakt ist, dass es total irrational und unlogisch von der EBU wäre, den Niederlanden das anzukreiden. Ich meine… Letztes Jahr war die Hälfte des italienischen Beitrags seit Ewigkeiten veröffentlicht und es war für die meisten klar ein Regelverstoß. Die EBU hat nix gemacht, die Italiener sind davon gekommen. Also seh‘ ich keine Probleme für Duncan…

floppy1992
Mitglied
floppy1992
4 Jahre zuvor

OMG Drama 🙂
Nach der herkömmlichen Spruchpraxis der EBU muss der Song natürlich nicht disqualifiziert werden!
Der Fall zeigt aber auch auf, wie sehr die Vorveröffentlichungsregel undefiniert und in Zeiten von Youtube schwierig umzusetzten ist. Vielleicht sollte man einen Passus hinzufügen, der besagt, dass der Clip nicht mehr als 50.000 Aufrufe außerhalb des Ursprunglandes zum Zeitpunkt der Bekanntgabe haben darf, oder so.
Außerdem ist ja inzwischen in den Regeln von einer KOMMERZIELLEN Vorveröffentlichung die Rede, da sollte man mal explizit definieren, was das genau ist (eine unmonetarisierte Veröffentlichung auf YouTube sicher nicht)!

Calv
Calv
4 Jahre zuvor

Denke nicht, dass es Konsequenzen haben wird. Mich stört viel mehr der Wortlaut der Regel. Wann genau ist heutzutage etwas „kommerziell“ veröffentlicht? Zählen 500 Klicks schon? Und wenn nein, ab wie vielen zählt es? In den Regeln steht ja klar drin, dass unter kommerzieller Veröffentlichung sowohl das Spielen auf Konzerten, als auch Videos in Sozialen Netzwerken fallen. Beides trifft zu. Jedoch hat sich die EBU da ja sehr tolerant gezeigt bei Jamala, Alekseev usw. und diese Linie müssten sie eigentlich weiter fortführen.

roxy
roxy
4 Jahre zuvor
Reply to  Calv

kommerziell bedeutet, dass es käuflich erwerbbar gewesen sein muss. theoretisch könnte es Millionen YouTube Clicks haben. Die Regel sollte deshalb nachgeschärft werden.

Anmey
Anmey
4 Jahre zuvor

Also ich bin ja absolut kein Experte, aber so wie ich das verstehe, sind der kommerzielle Release und die anderweitige Veröffentlichung zwei verschiedene Paar Schuhe, wobei das Problem eben die fehlende Definition von „commercial Release“ ist. Ansonsten fällt der Fall von Duncan klar in die zweite Kategorie, und da er durch dieses Video auf keinen Fall einen Vorteil hat, erübrigt sich auch jede Diskussion über eine Disqualifikation. Das ist viel klarer als bei den anderen Fällen in den letzten Jahren, in denen es schon keine Konsequenzen gab.

Jorge
Jorge
4 Jahre zuvor

Oh nooo! Viel schlimmer als die Regeldiskussion wiegt doch, dass ein 2 Jahre alter Lappen als ESC-Favorit gehandelt wird. Erfüllt wieder jedes Klischee! 😉

Jorge
Jorge
4 Jahre zuvor

.. diese Küchensessions gibt es wie Sand am Meer.Das sind Brot & Butterveranstaltungen für die unbekannten Künstler. Ich bin mir sicher, wenn man genauer hinsieht, können wir den Zähler schnell hochtreiben. Sowas betrifft ja nur die echten Musiker/Singer-Songwriter, aber kommt nur bei „Favoriten“ in die öffentliche Diskussion. Und wenn ich da nur an die zahlreichen unautorisierten YT-Videos von Konzertbesuchern denke, wo Künstler ihre Songs vor Publikum austesten – um zu sehen, welches „funktioniert“ oder produziert werden soll. … Der Bezug „commercial“ in der Regel hat schon seinen Sinn.

Rainer 1
4 Jahre zuvor

Ich bin natürlich auch nicht für eine disqualifikation. Wär ja blöd. Handkehrum, bewusst einen 2 jahre alten song der schon veröffentlicht wurde einzureichen,im bewusstsein eines regelverstosses, müsste eigentlich bestraft werden. Aber die ebu legt ihre regeln ja so schwammig aus, da wird bestimmt nichts passieren.
Mir macht es die diesejährige esc-kampagne der holländer noch ein stück unsymphatischer.

eccehomo42
4 Jahre zuvor

Wenn der Niederländer qualifiziert werden sollte, wäre es gegenüber den Vorjahren nicht vertretbar. Da war die Grauzone doch deutlich weiter überschritten.

Matty
Matty
4 Jahre zuvor
Reply to  eccehomo42

Du meinst „disqualifiziert“!

eccehomo42
4 Jahre zuvor
Reply to  Matty

Da hast du natürlich Recht, das passiert wenn morgens direkt mal in den Reader guckt😅

Marko
Marko
4 Jahre zuvor

*Seufz* Wie geht Klatsch&Tratsch?

Na … so …WiWiBloggs als Quelle, Calvin Bayer als Autor und ‚The Dutch broadcaster has not yet commented‘. Genau. So geht Hype. Was stimmt? Calvin Bayer hat nicht ernsthaft nachgefragt bei Avrotros. Calvin Bayer hat auch Jessy Blaine nicht kontaktiert.

Wie man das weißt bzw wissen kann? Die PresseAbteilung von Avrotros ist immer zu erreichen. 24/7/365. Jessy Blaine ist ebenfalls leicht zu finden.

‚The Student Late Show‘ war eine Aufgabe im Rahmen eines Studiums. Jessy Blaine hat in Tilburg an der ‚Hochschule für Journalistik‘ studiert. Nebenan ist der Rock Academy.

Es war von Anfang an bekannt, dass Duncan diesen Song vor längerer Zeit geschrieben und in kleinem Kreis aufgeführt hat. Selbstverständlich gibt es davon Aufzeichnungen. Von seinem Auftritte auf Festival ‚Noorderslag‘ existieren auch Videos.

Schlussflogerungen:
1 dieses Video ist keineswegs eine kommerzielle Veröffentlichung
2 das ‚Artikel‘ entspricht kein einzigen journalisten Standard.

Gibt es noch mehr Klatsch&Tratsch? Die niederländische Pendant zu der Bildzeitung – de Telegraaf – spekuliert über Duncans sexuelle Orientierung. Sie drängt ihn sich als schwul zu outen, da er angeblich einen Freund hat und ignoriert dabei Duncans privatsphäre. Gut zu wissen, dass ‚de Telegraaf‘ in den letzten Jahren geschrumpft ist und die Hälfte der Stammleser verloren hat, im Grunde noch von der Plegeheim-Alzheimer-Rentner-Generation gelesen wird.

Volkisistan
Volkisistan
4 Jahre zuvor
Reply to  Marko

Hä? Hier hatten wir doch schon vor dem Song einen Bericht, dass Duncan das Gesicht der Bisexuellen sein will. Deutschland weiß es, die Niederlande nicht? Höchst eigenartig…

Marko
Marko
4 Jahre zuvor
Reply to  Volkisistan

Diese Zeitung kummert sich noch weniger als Bild um Fakten zu überprüfen. Schließlich wollen die Seiten oder Sendeminuten gefühlt werden. Bis jetzt war Duncans Sexualität kein Thema in den Niederlanden.

Übrigens gibt es immer einen Grund warum solche Nachrichten auf einmal erscheinen. Selbstverneinung seitens des Autors, Abgunst, Duncan hat der Autor vielleicht abblitzen lassen, Eifersucht, Duncan als Aushängeschild für Schwulen haben wollen, Neid… Schiess mal los. Hatte ich bereits Eifersucht als Grund erwähnt? 😉

Hier habe ich diese nicht-Nachricht dazu erwähnt, um zu zeigen wie man versucht von einen Hype zu profitieren. Ähnlich wie WiWiBloggs, das so was von unfähig ist das einfache journalistische Handwerk gut zu erledigen, dass man noch mehr Sperrmüll über einige ESC-Kandidaten aus dieser Ecke erwarten darf.

Marko
Marko
4 Jahre zuvor
Reply to  Marko

Jesse Blaine = Nelly BlaiseTV, der das Video auf YouTube hochgeladen hat. Er war im dritten Jahr seines Studiums – das Medienjahr, wo die Studenten lernen wie man filmt, aufzeichnet, montiert, editiert.

roxy
roxy
4 Jahre zuvor
Reply to  Marko

Die abschätzige letzte Zeile deines Kommentars finde ich furchtbar und disqualifiziert alles, was du davor geschrieben hast.

Marko
Marko
4 Jahre zuvor
Reply to  roxy

Welche meinst du? Die über die hochgeehrte Kundschaft eines Zeitungs oder die faktenfreie Publikationen beim WiWi-Blog?

Warum furchtbar? Wir haben einen Calvin Bayer, der nicht einmal sein Hirn einschaltet und sich erst fragt was genau für ein Video er gefunden hat, sondern sofort losschreibt. Wir haben eine Zeitung, die sich zu tief in die Privatsphäre eines Persons drängt. Zwei mal respektloses Vorgehen und meine Wortwahl ist dementsprechend scharf.

Benjamin Hertlein
Admin
4 Jahre zuvor
Reply to  roxy

Ob Wiwibloggs den Sender kontaktiert hat oder nicht oder warum es keine Antwort gab, weiß ich nicht. Aber auch wenn Calvin und wir alle leider nicht so viel Wissen haben wie du, kann ich in dem Artikel keinen Fehler finden. Der „Vorwurf“ in der Überschrift wird als Frage formuliert, dann kommen erst die Fakten, dann wird das Regelwerk herangezogen und genau diese Schlussfolgerung gezogen – dass das Video zu unbedeutend ist, um ein Problem darzustellen. Was genau ist jetzt daran falsch?

Marko
Marko
4 Jahre zuvor
Reply to  roxy

@Benjamin

Tunnelblick und den Weg zum Schlussfolgerung.

Zum ersten: Das Artikel folgt nur den Gedankengang des Autors und am Ende folgt den Hinweis auf fehlendes Kommentar von Avrotros. Vor allem letzteren macht mir stutzig, weil das mir sagt, dass es offenbar wichtig ist jetzt, sofort, auf der Stelle zu veröffentlichen und nicht zu warten bis man eine inhaltliche Reaktion eingefangen hat. War es wirklich wichtig? Nö und Schubladen sind sehr geduldig.

Zum Zweiten: Die Zahl der Klicks ist eher ein schwaches Argument, da das ESC-Regelwerk nichts darüber aussagt. Folge: Verlust an Glaubwürdigkeit, wobei ich diese Quelle par Definition nicht ernst nehme. Ist der Autor Teil der EBU-Vorstand, dass er diesen Schlussfolgerung ziehen darf? Meines Wissens nicht, also wäre ein Fragezeichen angebracht.

Dazu noch: Ein hartes Argument hätte der Autor innerhalb von wenigen Minuten gefunden, indem er sich gefragt hat, was für ein Videos auf den Schirm war, wo es herkommt, wann es hochgeladen wurde und von wen. Die Antworten habe ich hieroben bereits gegeben, hätte er auch über seine niederländischsprachigen Kollegen bekommen und im Artikel einarbeiten können.

Dieses Artikel hat bei mir ein faulen Geschmack hinterlassen, weil es riecht nach ‚Duncan ist populär, also brauchen wir viele Beiträge über ihn, damit wir mehr Besucher/Leser haben.‘ in solchen Fällen werde ich doppelt so kritisch.

Übrigens lese ich bevorzügt hier, weil ihr (Blogger/Seitenbetreiber) meistens alles etwas distanzierter, erst nach Faktencheck, aber vor allem aufrichtig bringt. Das respektiere ich viel mehr und genieße auch die Kommentare dazu.

Benjamin Hertlein
Admin
4 Jahre zuvor
Reply to  Marko

Okay, danke. Ich verstehe jetzt besser, was du meinst, sehe es aber trotzdem anders…

Andi S.
Andi S.
4 Jahre zuvor

Mal was anderes…..Weiß jemand wann die Proben beginnen?

Benjamin Hertlein
Admin
4 Jahre zuvor
Reply to  Andi S.

Das wurde noch nicht mal den akkreditierten Journalisten mitgeteilt. Sind ja aber noch 6 oder 7 Tage Zeit, da können die Planungen ruhig noch warten 🙃 Samstag oder Sonntag wird es wohl sein.

Andi S.
Andi S.
4 Jahre zuvor

Danke für die Info Benny! Berichtest Du wieder von den Proben? 😀 Freue mich schon so.

Benjamin Hertlein
Admin
4 Jahre zuvor
Reply to  Andi S.

Ja!

pasi2805
pasi2805
4 Jahre zuvor

Das Video haben nicht mal 600 Leute gestern gesehen gehabt, bevor es von wiwibloggs erwähnt worden ist… also man kann auch absolut übertreiben…. 😉 Da hat Jamalas Video von damals mehr Aufrufe gehabt.

4porcelli - gettin' rowdy rowdy
4porcelli - gettin' rowdy rowdy
4 Jahre zuvor

Ach Gott, kann mal aufgehört werden, jede Nichtigkeit der hysterischen WeWemaniacs aufzugreifen? Das trägt nur dazu bei, deren Geschäftsmodell zu stärken und den ESC in Richtung Freakshow zu ziehen.

Benjamin Hertlein
Admin
4 Jahre zuvor

Wenn Du von Geschäftsmodell sprichst, solltest Du auch dazu sagen, dass auch die Wiwis das alles neben ihren normalen Jobs machen…

4porcelli - gettin' rowdy rowdy
4porcelli - gettin' rowdy rowdy
4 Jahre zuvor

Ich hab keine Ahnung ob das so ist oder was die für sonstige Jobs haben (DQ? Marktschreier?), es ist nur offensichtlich, dass es sich bei den Bitches (harhar) nicht nur um ein kleines Hobby handelt. Ich unterscheide da klar zwischen denen und Euch; darum les und kommentiere ich ja hier und auf ET und nicht da und würde mir halt wünchen, dass andere Blogs dem Zirkus nicht unnötig zusätzliche PR geben würden.

Mariposa
Mariposa
4 Jahre zuvor

Es IST bereits eine Freakshow und sehe darin nix Schlimmes !

4porcelli - gettin' rowdy rowdy
4porcelli - gettin' rowdy rowdy
4 Jahre zuvor
Reply to  Mariposa

LOL der Spektakel-Aspekt ist auch einer meiner Lieblingsaspekte beim ESC – ich wollte den jetzt auch nicht mit WWB vergleichen, wo sich das Spektakel sicher nicht nur für mich sehr schenll abgenutzt hat, da Stil und Tonalität immer gleich bleiben, während der ESC gerade durch Diversity in allen Aspekten so geil ist!

roxy
roxy
4 Jahre zuvor

Solche Meldungen gehören einfach dazu und dienen unserer Unterhaltung, wer das ernst nimmt, ist selbst Schuld. Interessanterweise gab es in diesem Jahr noch keinen Plagiatsskandal, kann mich jedenfalls nicht daran erinnern…..

4porcelli - gettin' rowdy rowdy
4porcelli - gettin' rowdy rowdy
4 Jahre zuvor

LOl genau der Plagiatsskandal fehlt. Und war es früher bei DSDS nicht immer so, dass die Bild kurz vor Finale oder Semi „X todkrank, kann wohl nicht singen – rückt y nach?“ hatte?

ESCFan2009
ESCFan2009
4 Jahre zuvor

Vielleicht bin ich schwerhörig, aber wenn ich Artikel auf wiwibloggs lese, schreit da niemand aus der Website ^^ In den Videos mag das – gerade durch das klassische Intro – diesen Eindruck erwecken, aber mich schreit das ständige wiwi-Bashing einiger hier (als hätte die Platte nen Sprung, jedesmal dasselbe mit den identischen respektlosen Floskeln draufhauen) stärker an als der Artikel 🤷‍♂️😂

Tobiz
Mitglied
Tobiz
4 Jahre zuvor

Wie war das mit dem Weißrussen letztes Jahr nochmal? Hat er das nicht sogar bei einer Castingshow vorher schon gesungen?

porsteinn
Mitglied
porsteinn
4 Jahre zuvor
Reply to  Tobiz

Von Alekseevs Song existierte bereits eine vorveröffentliche russische Version.

bb
bb
4 Jahre zuvor

Das wichtigste am Lied sind sowieso die elektronischen Samples (neben dem nackten Künstler natürlich) , so würde das keinen Gartenzwerg gewinnen. Daher gibt es keinen Grund wegen dieser Fassung Probleme zu machen,

Tonino
Tonino
4 Jahre zuvor

Auf jeden Fall disqualifizieren! Der ESC macht sich ja immer mehr lächerlich und in höchstem Maß unglaubwürdig.