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EBU verkündet neue Regel: Produzenten bekommen mehr Freiheit bei der Startreihenfolge

Die lang angekündigte weitere „große Regeländerung“ der EBU ist heute offiziell präsentiert worden. Diese bezieht sich nicht etwa, wie einige munkelten, auf die Personenzahlbegrenzung auf der Bühne oder die Gewichtung von Jury- und Televoting. Stattdessen wird das jeweilige Produzententeam ab 2024 bei der Startreihenfolge im ESC-Finale mehr Freiheit bekommen.

Zwar wird die Produktion ab diesem Jahr nicht alle Final-Beiträge nach eigenem Willen platzieren dürfen, aber, kurz gesagt, die Hälfte aller Finalsongs. Die Big 5 und die jeweiligen Qualifikant:innen der ESC-Halbfinals werden weiterhin das Recht haben, ihren groben Startplatz für das Finale per Los zu ziehen, aber dabei gibt es ab sofort mehr als nur zwei Optionen.

Weiterhin existieren die Möglichkeien, einen Startplatz in der ersten oder der zweiten Showhälfte des ESC-Finales zu ziehen. Hinzu kommt jedoch auch eine dritte Möglichkeit: die sogenannte Producer’s Choice. Wenn ein Act diese Option zieht, haben die EBU und das Produzententeam die absolute Freiheit bei der Bestimmung der Startposition dieses Acts. Das heißt: bei dieser dritten Option kann der jeweilige Beitrag überall zwischen Startplatz 1 und Startplatz 26 gesetzt werden. In diesem Jahr ist der Startplatz 1 natürlich nicht mehr frei, da Gastgeber Schweden bereits auf diesen gelost wurde.

@eurovision

Sweden’s position in the Grand Final has been decided! #Eurovision2024

♬ original sound – Eurovision

Übrigens: Die Wahrscheinlichkeit, einen Startplatz durch die neue „Producer’s Choice“ zu ziehen, ist relativ hoch. Ganze 13 Startplätze werden so vergeben – die Hälfte der 26 Finalbeiträge also. Die Option, in der ersten Hälfte zu performen, kann sechs Mal ausgelost werden; genau wie die Option, in die zweite Hälfte zu dürfen.

Die Auslosung, bei der die jeweiligen Acts eine der drei Optionen ziehen müssen, findet im Falle der Big 5 (wie gewohnt) an deren letztem Probetag statt; im Falle der Halbfinal-Qualifikant:innen direkt nach deren Halbfinale. Die Live-Auslosung wird exklusiv auf TikTok übertragen.

Unabhängig von der Regeländerung sorgte die Final-Reihenfolge in den vergangenen zwei Jahren bereits bei vielen Fans für Unverständnis. 2023 mussten beispielsweise Blanca Paloma aus Spanien, Loreen aus Schweden und Albina & Familja Kelmendi aus Albanien hintereinander starten (siehe unten). Alle drei Beiträge werden von einer Solo-Frau oder einer Frau, die im Vordergrund steht, gesungen und beinhalten langgezogene Töne. Ähnlich unverständlich war das Hintereinander-Platzieren von Sheldon Reiley, Ochman und Sam Ryder 2022, die stilistisch auch in eine ähnliche Richtung gingen.

Besonders kurios daran: Theoretisch hätte das jeweilige Produktionsteam die Möglichkeit gehabt, diese Beiträge besser aufzusplitten und dadurch auch die Show spannender zu gestalten. Schließlich stand nach den Auslosungen lediglich fest, in welcher Hälfte diese Acts starten müssen. Laut dem diesjährigen ESC-Produzenten Christer Björkmann sei an solchen Fällen, wie oben beschrieben, allerdings die bisherige Vorgehensweise Schuld, also die feste Zuweisung in eine der Starterhälften:

„(…) In früheren Jahren konnte es vorkommen, dass bei der Auslosung der ersten und zweiten Hälfte viele Balladen im selben Teil der Show landeten oder dass viele Favoriten für einen Platz in derselben Hälfte zugelost wurden. Durch das Hinzufügen der Flexibilität von der „Producer’s Choice“ kann man einen noch besseren Fluss an unterschiedlichen Tempos und ein noch spannenderes Finale erzeugen.“

Es bleibt abzuwarten, ob die Final-Reihenfolge 2024 durch dieses neue Prinzip tatsächlich besser durchgemischt erscheint oder sich für die Zusehenden wenig ändert.

Wie klingt die neue Startplatz-Regel für Dich? Verändert die EBU aktuell zu viele Dinge oder gefällt Dir diese Innovation? Lass uns gerne Deine Meinung da.

Über dieses Thema haben wir auch bei ESC kompakt LIVE gesprochen.


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