Wesentliche Anpassungen im Votingsystem des Eurovision Song Contest 2026 bekannt gegeben

ESC-Sieger 2025 JJ – Foto: Corinne Cumming / EBU

Die EBU hat heute grundlegende Regeländerungen im Votingsystem des Eurovision Song Contest 2026 bekannt gegeben. Unter anderem kehren die Jurys in den Halbfinals zurück, die Anzahl der Jurymitglieder wird erhöht und die Zahl der Televotingstimmen gesenkt.

Nach dem Eurovision Song Contest 2025 hatte es einige Kritik am bisher bestehenden Votingsystem gegeben. Insbesondere eine Werbekampagne in den Sozialen Medien für den israelischen Beitrag und ein Powervoting für „New Day Will Rise“ sorgte für Unmut bei einigen teilnehmenden Rundfunkanstalten. Daraufhin wurde von der EBU ein unabhängiger Berater eingesetzt, der in Zusammenarbeit mit den teilnehmenden Sendern und anderen Eventveranstaltern Vorschläge zur Verbesserung und Stärkung des Votingsystems erarbeitete, wie Martin Green, der Generaldirektor des ESC,  in einem offenen Brief Ende Mai bereits angekündigt hatte.

„Wir haben zugehört und gehandelt“, sagte Green jetzt und erklärte in einem heute veröffentlichten, weiteren offenen Brief:

„Ich möchte Ihnen darlegen, wie wir unsere Versprechen umgesetzt haben. Dabei haben wir uns vom Feedback unserer Mitglieder, aber auch von Euren Bedenken und Eurem unerschütterlichen Glauben an die Werte des Eurovision Song Contest leiten lassen. Eine der deutlichsten Rückmeldungen war der Wunsch, das Vertrauen in die Fairness des Wettbewerbs zu stärken, damit er ein neutraler Ort bleibt, an dem Musik und ihre verbindende Kraft gefeiert werden. Daraufhin haben wir die umfassendste Überprüfung unseres Abstimmungsverfahrens der letzten Jahre durchgeführt und uns intensiv mit den Delegationsleitern und zahlreichen Generaldirektoren der teilnehmenden Sender beraten. Das Ergebnis ist eine Reihe wichtiger Änderungen für 2026, die Transparenz, Verantwortlichkeit und Neutralität stärken.“

Außerdem sagte Green:

„Die Neutralität und Integrität des Eurovision Song Contest sind für die EBU, ihre Mitglieder und unser gesamtes Publikum von höchster Bedeutung. Es ist unerlässlich, dass die Fairness des Wettbewerbs jederzeit gewahrt bleibt. Wir ergreifen klare und entschlossene Maßnahmen, um sicherzustellen, dass der Wettbewerb ein Fest der Musik und der Einheit bleibt. Der Wettbewerb soll ein neutraler Raum bleiben und darf nicht instrumentalisiert werden.

Zusätzlich zu den heute angekündigten Änderungen werden wir die Durchsetzung unserer bestehenden Regeln verstärken, um jeglichen Missbrauch des Wettbewerbs, beispielsweise durch Songtexte oder die Inszenierung, zu verhindern. Wir werden eng mit unseren Mitgliedern zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass sie die Regeln und Werte, die den Song Contest definieren, vollständig verstehen und auch für deren Einhaltung verantwortlich sind.“

Das sind die geplanten Regeländerungen im Detail:

Die Anzahl der Televotes wird von bisher 20 Stimmen auf 10 Stimmen pro Zahlart (SMS, Telefonanruf, Onlinevote mit Kreditkarte) gesenkt. Außerdem werden Fans „aktiv dazu ermutigt, ihre Unterstützung über mehrere Beiträge hinweg zu zeigen.“ Was genau sich die EBU darunter vorstellt, wurde nicht spezifiziert.

Außerdem gibt es Veränderungen im Juryvoting. Zum einen werden wieder Jurys in den Halbfinals abstimmen. Das reine Televoting der Jahre 2023 bis 2025 wird also wieder abgeschafft und man kehrt zu einem ähnlichen Verfahren wie in den Jahren 2009 bis 2022 zurück, in denen Jurys und Televoter jeweils die Hälfte der Punkte vergeben haben. Durch das „Rest of the World“-Voting, das ein weiteres Set 12 Punkte vergibt, wird das genaue Stimmverhältnis Televote zu Juryvote allerdings nicht 50% zu 50%, sondern 50,7% zu 49,3% sein.

Diese Änderung soll für ein besseres musikalisches Gleichgewicht und eine größere Vielfalt an Beiträgen, die sich für das große Finale qualifizieren, sorgen und sicherstellen, dass qualitativ hochwertige Beiträge mit großem künstlerischem Anspruch neben solchen mit Publikumsappeal Beachtung finden.

Außerdem wird die Anzahl der Jurymitglieder auf sieben Personen erhöht. Bisher waren die Jurys fünfköpfig. Zudem wird das Spektrum der möglichen Berufsfelder der Jurymitglieder erweitert und umfasst nun auch Musikjournalisten und Musikkritiker, Musiklehrer, Kreativschaffende wie Choreografen und für Inszenierungen verantwortliche Bühnenregisseure sowie erfahrene Persönlichkeiten der Musikbranche.

Um den Wettbewerb auch für ein jüngeres Publikum attraktiver zu gestalten, müssen außerdem künftig mindestens zwei Juroren im Alter von 18 bis 25 Jahren Teil jeder Länderjury sein.

Alle Juroren müssen zudem eine formelle Erklärung unterzeichnen, in der sie bestätigen, unabhängig und unparteiisch abzustimmen, sich vor dem Wettbewerb nicht mit anderen Juroren abzusprechen und ihre Social-Media-Aktivitäten verantwortungsvoll zu gestalten, d.h. ihre Präferenzen nicht vor Wettbewerbsende online zu teilen.

Und schließlich sollen auch die technischen Sicherheitsmechanismen, welche das Televoting kontrollieren, verbessert werden. Die EBU wird weiterhin eng mit Once Germany GmbH zusammenarbeiten, um die fortschrittlichen Sicherheitssysteme des Wettbewerbs auszubauen. Ziel ist es, betrügerische oder koordinierte Abstimmungsaktivitäten zu erkennen und zu verhindern sowie die Überwachung verdächtiger Muster zu verstärken und so das Vertrauen in die Ergebnisse der Publikumsabstimmung zu erhalten.

Neben den Änderungen beim Votingverfahren selbst gibt es zukünftig auch strengere Regeln bezüglich Werbung und Promotion. Der Verhaltenskodex des ESC, an den sich alle teilnehmenden Sender halten müssen, wird verschärft, um den Wettbewerb noch besser vor unlauteren Einflussnahmeversuchen zu schützen.

Die aktualisierten Richtlinien erlauben eine angemessene Promotion von Künstler*innen und ihren Liedern, die ein wesentlicher Bestandteil der professionellen Musikbranche ist, „raten aber von unverhältnismäßigen Werbekampagnen ab … insbesondere wenn diese von Dritten, einschließlich Regierungen oder Regierungsbehörden, durchgeführt oder unterstützt werden.“

Teilnehmenden Sendern und Künstler*innen ist es nicht gestattet, sich aktiv an Werbekampagnen Dritter, die das Abstimmungsergebnis beeinflussen könnten, zu beteiligen oder diese zu fördern bzw. zu ihnen beizutragen. Im aktualisierten Verhaltenskodex wird dargelegt, dass alle Versuche, die Ergebnisse unzulässig zu beeinflussen, mit Sanktionen geahndet werden.

Alle Neuerungen wurden von der Reference Groupe genehmigt.

Die EBU hofft mit den Änderungen Fans und teilnehmende Sender zufrieden zu stellen. Martin Green schreibt in seinem offenen Brief:

„Ich hoffe sehr, dass dieses umfassende Maßnahmenpaket Künstler*innen, Sendern und Fans gleichermaßen Sicherheit geben. Ich hoffe, es respektiert und stärkt die Werte des Wettbewerbs. Vor allem aber hoffe ich, dass es dem Wettbewerb ermöglicht, die mitunter schwierige Welt, in der wir leben, anzuerkennen und gleichzeitig Versuchen zu widerstehen, unsere Bühne zu einem Schauplatz geopolitischer Spaltung zu machen.

Regierungen nehmen nicht am Eurovision Song Contest teil, sondern Künstler*innen. Künstler*innen, die von öffentlich-rechtlichen Sendern unterstützt werden, welche nicht für die Entscheidungen und Handlungen ihrer Regierungen verantwortlich sind. Künstler*innen haben all jenen, die uns spalten wollen, immer wieder gezeigt, dass eine andere Welt möglich ist. Der Eurovision Song Contest wird ihnen auch weiterhin eine Plattform dafür bieten.“

Die Mitglieder, die sich Anfang Dezember auf der Generalversammlung der EBU treffen, werden gebeten, dieses Maßnahmenpaket zu prüfen und zu entscheiden, ob es ihre Bedenken hinsichtlich der Teilnahme ausräumen kann. Im Anschluss an die Generalversammlung wird die EBU mit den Mitgliedern klären, wer am Wettbewerb im nächsten Jahr teilnimmt. Die vollständige Liste der teilnehmenden Länder soll dann vor Weihnachten veröffentlicht werden.

Was sagst Du zu den Regeländerungen? Sind sie sinnvoll und können sie das Ergebnis des ESC fairer gestalten? Oder hätte es weitere oder anderen Verbesserungen geben sollen? Diskutiere gerne in den Kommentaren.



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