
Der größte Aufreger des Eurovision Song Contests im letzten Jahr war wohl das Voting im Finale. Bekanntlich hat Israel 2025 die meisten Punkte im Zuschauervoting erhalten, was in der Fan-Community und bei teilnehmenden Rundfunkanstalten für Unmut sorgte. Begründet wurde die Skepsis am Televoting-Ergebnis vor allem durch das vorherige, umfangreiche Schalten von Online-Werbung für die Vertreterin Yuval Raphael. Wiederholt sich die Kontroverse nun etwa?
Tatsächlich scheint das israelische Team auch für den diesjährigen israelischen Vertreter Noam Bettan die ESC-Regeln ausreizen zu wollen. Gestern erschien ein für viele YouTube-Nutzer sichtbares Werbevideo von Noam, in dem der Musiker zum Abstimmen aufgerufen hatte. Dieses ist offenbar vor allem vor oder während YouTube-Videos mit ESC-Bezug angezeigt worden.
Während Aufrufe zur generellen ESC-Unterstützung erlaubt sind, liegt das Problem der israelischen Promo in einem bestimmen Detail. Noam Bettan ruft in seinem Werbeclip dazu auf, alle verfügbaren 10 Stimmen, die eine Person pro Voting-Kanal hat, für Israel zu nutzen (siehe unten). Genau diese unverhältnismäßigen Aufrufe, die zu Massen-Votings animieren, wurden von der EBU in diesem Jahr jedoch ausdrücklich verboten.
Im Dezember hatte die EBU neue Regeln zum Voting verkündet, nachdem es durch das 2025er Voting so viele Beschwerden gegeben hatte. Um möglichst viele Länder von einem ESC-Rückzug abzuhalten, wurde „unverhältnismäßige Werbung“ ausdrücklich verboten. Auch das Steuern dieser Werbung von dritten, koordinierten Organisationen ist nicht mehr erlaubt. Damit soll vor allem verhindert werden, dass Marketingkampagnen die musikalischen Darbietungen des Wettbewerbs in den Schatten stellen.
Da Noam Bettan mit diesen Werbeclips, die wohl in 13 verschiedenen Sprachen geschalten wurden, gegen die offiziellen Regeln verstößt, wurde der zuständige Sender KAN nun von der EBU verwarnt. Der israelische Sender beteuert zwar, dass die Clips von Noam Bettan selbst und nicht von Dritten koordiniert und finanziert wurden. Doch die Art des Votingaufrufs ist dennoch nicht erlaubt, was die EBU wie folgt kommentiert:
„Wir wurden darauf aufmerksam gemacht, dass Videos veröffentlicht und verbreitet worden waren, in denen der Künstler, der KAN vertritt, dazu aufrief, zehnmal für Israel abzustimmen. Innerhalb von 20 Minuten nahmen wir Kontakt mit der israelischen Delegation auf und forderten sie auf, die Verbreitung dieser Videos unverzüglich einzustellen und sie von allen Plattformen zu entfernen, auf denen sie veröffentlicht worden waren. Diesem Verlangen kamen sie nach.
(…) ein direkter Aufruf, die zehn verfügbaren Stimmen ausschließlich für einen einzelnen Künstler oder Titel abzugeben, steht zudem weder im Einklang mit unseren Regeln noch mit dem Geist des Wettbewerbs.
Wir haben eine formelle Verwarnung an KAN ausgesprochen; wir werden deren Werbeaktivitäten weiterhin genau beobachten und bei Bedarf entsprechende Maßnahmen ergreifen.“
Die EBU macht also ernst und droht an, bei weiteren Vergehen „entsprechende Maßnahmen“ zu ergreifen. Inzwischen sind die israelischen Promoclips tatsächlich verschwunden. ESC-Direktor Martin Green hat nun angekündigt, die Werbekampagnen und Promoaktivitäten aller 35 Teilnehmenden genauestens zu beobachten.
Wie findest du das EBU-Statement? Können solche Voting-Aufrufe deiner Meinung nach tatsächlich das Ergebnis verfälschen? Lass uns deine Meinung gerne da.
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