Nach der Disqualifikation von Joost Klein beim ESC 2024: Verfahren aus Mangel an Beweisen eingestellt

Bild: Corinne Cumming / EBU

Der schwedische Oberstaatsanwalt Fredrik Jönsson hat heute mitgeteilt, dass er das Strafverfahren gegen den niederländischen ESC-Teilnehmer Joost Klein eingestellt hat. Zwar habe der Künstler im zweiten Halbfinale eine Bewegung gemacht, die bedrohlich gewesen sein könnte, allerdings war „der Ablauf der Ereignisse schnell und wurde von den Zeugen des Vorfalls unterschiedlich wahrgenommen.“ Klein war nach dem zweiten Halbfinale des ESC in Malmö, bei dem er sich für das Finale qualifiziert hatte, von der EBU vom Wettbewerb ausgeschlossen worden. Für diese Entscheidung waren die Veranstalter stark kritisiert worden.

Gute drei Monate nach dem besagten Vorfall, aufgrund dessen Klein nicht am großen Finale des Eurovision Song Contest 2024 teilnehmen durfte, herrscht nun zumindest juristisch Klarheit: Der Niederländer ist nicht schuldig, da die ihm vorgeworfene Tat nicht eindeutig bewiesen werden konnte. Konkret heißt es in der Pressemitteilung des Amtsgerichts Malmö:

„Die Untersuchung, bei der ein 26-jähriger Mann verdächtigt wurde, eine Frau illegal bedroht zu haben, wurde eingestellt. Der Vorfall ereignete sich am 9. Mai im Zusammenhang mit dem Eurovision Song Contest in Malmö…

Die Ermittlungen sind zu dem Ergebnis gekommen, dass der Mann eine Bewegung machte, die die Filmkamera der Frau traf. Der Ablauf der Ereignisse war schnell und wurde von den Zeugen des Vorfalls unterschiedlich wahrgenommen.

‚Heute habe ich die Ermittlungen eingestellt, weil ich nicht beweisen kann, dass die Tat geeignet war, ernsthafte Angst zu verursachen oder dass der Mann eine solche Absicht hatte‘, sagt Oberstaatsanwalt Fredrik Jönsson.“

Der niederländische TV-Sender AVROTROS, der den Künstler für den ESC 2024 nominiert hatte, hatte die Disqualifikation bereits im Mai heftig kritisiert. Mit der Einstellung des Verfahrens sehen sie sich nun bestätigt: „Wir haben von Anfang an gesagt, dass diese Disqualifikation unnötig und unverhältnismäßig war.“ Der Sender ist demnach immer noch sehr enttäuscht, dass das ESC-Abenteuer von Joost Klein so „brutal beendet“ wurde. Als nächstes steht nun ein Gespräch zwischen AVROTROS und der EBU an. Dabei soll es nicht nur um das eingestellte Verfahren gehen. Hier die komplette Stellungnahme des Senders:

„Auch wir haben soeben erfahren, dass die schwedische Staatsanwaltschaft die strafrechtlichen Ermittlungen gegen Joost Klein eingestellt hat, weil es keine Beweise für kriminelles Verhalten während des Eurovision Song Contest gibt.

Wir haben von Anfang an gesagt, dass diese Disqualifikation unnötig und unverhältnismäßig war, und so sieht es jetzt auch aus.

Wir sind immer noch zutiefst enttäuscht, dass das Eurovisions-Abenteuer von Joost Klein und der gesamten Niederlande auf diese Weise brutal beendet wurde. Der nächste Schritt besteht darin, in naher Zukunft ein Gespräch mit der EBU-Leitung über dieses Thema zu führen.

Dieses Gespräch wird sich auf diese ungerechte Disqualifikation konzentrieren. Dabei werden wir auch all unsere anderen Einwände gegen die Vorgänge hinter den Kulissen des Song Contest erörtern, die wir zuvor in einem umfassenden Einspruchsschreiben an die EBU gerichtet haben, das bisher unbeantwortet geblieben ist.

Der Ansatz von AVROTROS ist und bleibt, dass es beim Song Contest um Künstler und ihre musikalische Botschaft geht. Der Ball liegt nun bei der EBU.“

Die EBU hatte im Nachgang des ESC bereits erste Änderungen an der internen Struktur vorgenommen und drei Entwicklungsfelder definiert, um den Wettbewerb dauerhaft zu sichern. Die EBU hat sich aber auch heute zu der Entscheidung der schwedischen Staatsanwaltschaft geäußert. Diese habe keinen Einfluss auf die Entscheidung der Disqualifikation, zu der die Organisation weiter komplett steht. Im vollen Wortlaut äußerte sich Jean Philip De Tender, Stellvertretender EBU-Generaldirektor und Direktor für Medien, wie folgt:

„Die EBU möchte sicherstellen, dass der Eurovision Song Contest eine Veranstaltung für alle ist und ein sicherer Ort für Mitarbeiter, Künstler, Gäste und Fans.

Wie alle verantwortungsbewussten Arbeitgeber dulden wir kein unangemessenes Verhalten und werden stets auf alle uns gemeldeten Probleme am Arbeitsplatz reagieren.

Die Entscheidung, Herrn Klein von der diesjährigen Veranstaltung zu disqualifizieren, wurde nach einer internen Untersuchung in strikter Übereinstimmung mit den Regeln des Eurovision Song Contest (ESC) und den Governance-Verfahren getroffen.

Parallel dazu beschloss die schwedische Polizei, eine formelle Untersuchung des Verhaltens von Herrn Klein während des zweiten Halbfinales einzuleiten, die heute ohne weitere Maßnahmen abgeschlossen wurde.

Dabei ging es um die Frage, ob eine Straftat begangen wurde, und nicht darum, ob Herr Klein sich unangemessen verhalten und gegen die Regeln und Verfahren des ESC verstoßen hat. Diese neue Entwicklung hat daher keinen Einfluss auf unsere Entscheidung, zu der wir voll und ganz stehen.“

Joost Klein mit seinem Beitrag „Europapa“ beim zweiten Halbfinale des ESC 2024 in Malmö.

Bist Du von der Einstellung des Verfahrens gegen Joost Klein überrascht? Kann es überhaupt eine Entschädigung für Joost Klein geben, der seinen Beitrag „Europapa“ wegen des Disqualifikation nicht im ESC-Finale präsentieren konnte? Lass uns Deine Meinung in den Kommentaren da.



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126 Comments
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Geri
Geri
1 Jahr zuvor

Das Kasperltheater geht weiter
Es lief vieles falsch bei diesem contest

elkracho
Mitglied
elkracho
1 Jahr zuvor

Na ja,so ein astreiner Freispruch ist es ja nun auch nicht.
Hoffentlich lernen nachfolgend Künstler daraus.
Bei JK habe ich meine Zweifel .

Frank B.
Frank B.
1 Jahr zuvor
Reply to  elkracho

Zur Klarstellung: Die Aufgabe des Staatsanwaltes ist es nicht freizusprechen, sondern Schuld zu beweisen. Die Unschuld festzustellen ist Aufgabe von Richtern und das sollte man auch nicht vermischen.
Die Tatsache, dass er nun nicht einmal angeklagt wird, kann man natürlich als Freispruch aus Mangel an Beweisen ansehen. Streng genommen ist es aber nicht einmal dass, weil der Staatsanwalt die Sache eh für aussichtslos hielt.

Deine Zweifel zu JK teile ich aber natürlich. Jeder kann mal genervt sein, klar. Aber was auch immer er da gemacht hat, war einfach too much und unnötig.

Ich kann nur hoffen dass AVROTROS das auch bei allen weiteren Kommentaren nicht vergisst: Es war stafrechtlich nicht ausreichend belegbar, aber menschlich okay war es offenbar auch nicht.

Last edited 1 Jahr zuvor by Frank B.
elkracho
Mitglied
elkracho
1 Jahr zuvor
Reply to  Frank B.

Danke Frank.

Shelly
Shelly
1 Jahr zuvor
Reply to  Frank B.

Was EBU gemacht hat war too much und unnötig. 🙂

Astrid
Astrid
1 Jahr zuvor
Reply to  Frank B.

Warst du dabei? Was hast du geselen?

Astrid
Astrid
1 Jahr zuvor
Reply to  Astrid

*gesehen

Trevoristos
Trevoristos
1 Jahr zuvor
Reply to  Frank B.

leider nicht ganz richtig. Wird ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren aus Mangel an Beweisen eingestellt, so ist der Beschuldigte unschuldig der ihm zur Last gelegten Tat(en). Es bedarf dazu keineswegs eines Gerichtsurteils.

Trevoristos
Trevoristos
1 Jahr zuvor
Reply to  elkracho

natürlich ist es das. Der Anfangsverdacht könnte nicht im geringsten erhärtet werden. Die behauptete Bedrohung hat nicht stattgefunden, der Verdacht hat sich in Luft aufgelöst.

Danya | דניה | 🎗️
Mitglied
Danya | דניה | 🎗️
1 Jahr zuvor

Hallo allerseits. 👋 Nach einer kleinen Auszeit bin ich sowohl zurück in Deutschland angekommen als auch wieder zurück auf dem Blog hier. 😄

Franny
Franny
1 Jahr zuvor

Oh, endlich ein Lebenszeichen. 😀
Wir hatten uns schon Sorgen gemacht. Hoffe, bei dir ist alles gut. 🙂

ESC1994
ESC1994
1 Jahr zuvor
Reply to  Franny

Dafür ist Gaby immer noch nicht da. Hoffe ihr geht es gut. 🙁

togravus ceterum
Mitglied
togravus ceterum
1 Jahr zuvor
Reply to  ESC1994

Gaby legt ja immer wieder mal längere Pausen ein. Ich freue mich schon auf ihre Rückkehr.

Danya | דניה | 🎗️
Mitglied
Danya | דניה | 🎗️
1 Jahr zuvor
Reply to  Franny

Wie lieb! 😊 Ja, bei mir ist alles in Ordnung. Ich bin wohlbehalten zurückgekehrt. 👍

Franny
Franny
1 Jahr zuvor

Das freut uns. 🙂

Danya | דניה | 🎗️
Mitglied
Danya | דניה | 🎗️
1 Jahr zuvor
Reply to  Franny

Wie lieb! 😊

4porcelli - Bring Hersh home!
4porcelli - Bring Hersh home!
1 Jahr zuvor

Yeah, da bist
du – welcome back!

Danya | דניה | 🎗️
Mitglied
Danya | דניה | 🎗️
1 Jahr zuvor

Vielen Dank für diesen tollen Empfang! 😅 Alles gut bei dir?

4porcelli - Bring Hersh home!
4porcelli - Bring Hersh home!
1 Jahr zuvor

Ja danke, endlich solider Sommer!
Spiegel hatte gestern eine große Story über nen Fotografen, der die Schlafzimmer verschleppter Geiseln fotografiert. Die ersten Absätze waren alle über Hersh. Ich bin mir nicht sicher, ob ich Rachel den Link schicken soll.

Danya | דניה | 🎗️
Mitglied
Danya | דניה | 🎗️
1 Jahr zuvor

Ich muss erst noch richtig ankommen hier. 😅 Ja, es ist wirklich warm! ☀️ Habe mich gestern und heute kaum mit News oder so befasst. Es ist natürlich wieder so viel passiert. Streit zwischen Netanjahu und Gallant geht in die nächste Runde. 🙈

4porcelli - Bring Hersh home!
4porcelli - Bring Hersh home!
1 Jahr zuvor

Streit zwischen N und G? No way!
Olympia hat mich erstaunlich gut abgelenkt, hätte ich nicht gedacht.

Danya | דניה | 🎗️
Mitglied
Danya | דניה | 🎗️
1 Jahr zuvor

Wirklich gefunkt hat es zwischen Netanjahu und Gallant ohnehin noch nie! 😅 Immer wieder Meinungsverschiedenheiten!
Olympia blieb friedlich und man konnte den Sport genießen! 👍 Die gestrige Abschlussfeier war auch gut, für meinen Geschmack aber etwas zu lang. 😅

4porcelli - Bring Hersh home!
4porcelli - Bring Hersh home!
1 Jahr zuvor

Ja, hat sich etwas hingeschleift, aber Closing ceremonies sind ja immer less fun als die – in diesem Fall unübertrefflichen Opening Ceremonies. Die ganze Ubergabe nach LA – eh keine Lieblingsstadt von mir – war antiklimaktisch – Eilish and Snoop konnten nicht mal lipsynchen?

Danya | דניה | 🎗️
Mitglied
Danya | דניה | 🎗️
1 Jahr zuvor

Paris hat Maßstäbe gesetzt, die nur schwer übertroffen werden können! ✨ Viel Glück, Los Angeles!
Vielleicht ein wenig schockierend, aber ich bin weder Fan von Snoop Dogg noch Fan von Billie Eilish. 😅

4porcelli - Bring Hersh home!
4porcelli - Bring Hersh home!
1 Jahr zuvor

Sprechen mich beide auch wenig an. Mehr “Personality” als Musik.

Danya | דניה | 🎗️
Mitglied
Danya | דניה | 🎗️
1 Jahr zuvor

Ja, so ungefähr! 😅
Ich bin übrigens – wie beim Hinflug auch – mit El Al geflogen. 🙂

4porcelli - Bring Hersh home!
4porcelli - Bring Hersh home!
1 Jahr zuvor

Hehe dachte ich mir – darum war mir klar, dass du nicht irgendwie an Ben-Gurion festklebst!

Danya | דניה | 🎗️
Mitglied
Danya | דניה | 🎗️
1 Jahr zuvor

Haha! 😅 Bei El Al weiß man, dass der Flug auf jeden Fall stattfinden wird. Lufthansa Group und amerikanische Carrier zum Beispiel haben in den letzten Tagen fleißig Flüge gestrichen.

Last edited 1 Jahr zuvor by Danya | דניה | 🎗️
Rusty
Mitglied
Rusty
1 Jahr zuvor

Schön,dass du wieder da bist🙂

Danya | דניה | 🎗️
Mitglied
Danya | דניה | 🎗️
1 Jahr zuvor
Reply to  Rusty

Liebe Worte! 😊 Wohlbehalten zurückgekehrt. 😄

togravus ceterum
Mitglied
togravus ceterum
1 Jahr zuvor

Willkommen zurück!

Danya | דניה | 🎗️
Mitglied
Danya | דניה | 🎗️
1 Jahr zuvor

Danke! 😊 Ich freue mich, jetzt wieder aktiver zu kommentieren. 😅 Es ist ja viel in der Zwischenzeit passiert. 🙂

Thilo mit Bobby
Mitglied
1 Jahr zuvor

Schön das du unbeschadet deine Familie besuchen konntest und wieder gesund zu Hause bist. Ich freue mich

Danya | דניה | 🎗️
Mitglied
Danya | דניה | 🎗️
1 Jahr zuvor

Vielen Dank für die lieben Worte! 😊 Ich bin auch froh, wieder in Deutschland zu sein! 😄

Timo1986
Timo1986
1 Jahr zuvor

Willkommen zurück / Benvenuto / Welcome back ! 😀

Danya | דניה | 🎗️
Mitglied
Danya | דניה | 🎗️
1 Jahr zuvor
Reply to  Timo1986

Vielen lieben Dank! 😊 Auch passend: Baruch Shuvech 👍🙂

Timo1986
Timo1986
1 Jahr zuvor

Schön. Das muss ich mir merken. 😀

Danya | דניה | 🎗️
Mitglied
Danya | דניה | 🎗️
1 Jahr zuvor
Reply to  Timo1986

Gern geschehen! / Bevakasha 😄

Branko
Branko
1 Jahr zuvor

Hallo realdanya! Willkommen zurück! 🙂 Schöne Grüße

Danya | דניה | 🎗️
Mitglied
Danya | דניה | 🎗️
1 Jahr zuvor
Reply to  Branko

Danke! 😊 Ich sende beste Grüße zurück! 👋

Matty
Matty
1 Jahr zuvor

Willkommen zurück!

Danya | דניה | 🎗️
Mitglied
Danya | דניה | 🎗️
1 Jahr zuvor
Reply to  Matty

Vielen Dank, Matty! 😊

Festivalknüller
Festivalknüller
1 Jahr zuvor

Alles also nicht so dramatisch gewesen wie angenommen.In der aufgeheizten Stimmung während der ESC-Woche war es aber einfach nicht möglich den Fall objektiv und richtig zu beurteilen. Ärgerlich für alle Beteiligten, aber die Disqualifikation ist nicht rückgängig zu machen.
Hätte man von Seiten der EBU nicht reagiert, wäre wohl ein weiterer Protest mit Shitstorm ausgebrochen und man hätte ewige Diskussionen über einen mutmaßlichen ungeeigneten Kandidaten gehabt.
Spannend, ob es nun zu Schadensersatzforderungen kommt und ob man Joost in irgendeiner Form noch rehabilitiert.

Teufelchen
Teufelchen
1 Jahr zuvor

Joost wurde nur aus Mangel an Beweisen frei gesprochen. Das heißt nicht, dass er nicht etwas unrechtes getan haben könnte. Es ist nur schwer nachzuweisen.

Last edited 1 Jahr zuvor by Teufelchen
Timmy
Timmy
1 Jahr zuvor
Reply to  Teufelchen

Korrektur: Es ist NICHT nachzuweisen. Wenn es schwer nachzuweisen wäre, würde es ja trotzdem Beweise geben, die gibt es aber laut Gericht nicht.

„Das heißt nicht, dass er nicht etwas unrechtes getan haben könnte“ ist halt Relativismus pur. Jeder „könnte“ irgendwas getan haben, die Erde „könnte“ auch eine Scheibe sein, aber faktisch ist sie das nicht.

Böörti01
Böörti01
1 Jahr zuvor

Nicht hinreichend beweisbar, verschiedentlich empfunden und alles hektisch von außen schwer nachvollziehbar – okay, das Justiziable damit zurecht ad acta gelegt.

Das heißt aber nicht, dass da nichts war, was da nicht für einen ESC hingehörte. Joost hat leider auch bei anderen Gelegenheiten einen schwierigen Umgang aufgezeigt.

Klar ist ein ESC-Finalauftritt – zumindest einer in der Form – unwiederholbar. Da jetzt aber an Entschädigungen zu denken, halte ich für unangemessen und eine unkomische Umkehr der Verhältnisse. Nein danke…

4porcelli - Bring Hersh home!
4porcelli - Bring Hersh home!
1 Jahr zuvor

Nun ja, ganz befriedigend ist das leider nicht, aber das ist nun mal die Rechtsprechung – und zwar die schwedische, nicht die niederländische, die ev. – siehe VanderVelde – laxere Standards anlegt. Damit ist dieses Thema hoffentlich ad Acta gelegt und wird nicht weiter aufgeheizt.
Es gab ja noch ein weiteres Thema, die Anschuldigungen gegenüber der israelischen Delegation Gibt’s hier was neues oder können wir das ebenfalls beendigen?

Marko mSuF
Marko mSuF
1 Jahr zuvor

Van Der Velde ist von Aylesbury Crown Court verurteilt worden. Nichts da mit niederländische Standards.

4porcelli - Bring Hersh home!
4porcelli - Bring Hersh home!
1 Jahr zuvor
Reply to  Marko mSuF

Die haben ihn ja auch gleich in den Knast getan. Kam dann aber schnell raus in NL….

Marko mSuF
Marko mSuF
1 Jahr zuvor

Er ist verurteilt, er hat seine Strafe abgesessen.

Für eine Vergewaltigung braucht man in NL, D und S mehr richtige Beweise als in England. Laut NL-Recht war er schuldig an ‚Unzucht mit Minderjährigen‘. In England war es eine Jury, die meinte dass er ein Vergewaltiger war.

Dazu gibt es noch eine Besonderheit im NL-Recht. Van der Velde darf in viele Berufe nicht arbeiten und dieses Verbot ist wirksam bis 20 Jahre nach der Tat. In seinem Fall bis er 39-40 Jahre alt ist.

Last edited 1 Jahr zuvor by Marko mSuF
Geronimo
Geronimo
1 Jahr zuvor

Ich finde es lustig, wie die Leute ihn hier noch immer attackieren. Ich hoffe er wehrt sich nun und schlägt zurück. Die Reaktion der EBU war vollkommen übertrieben.

Anja
Anja
1 Jahr zuvor
Reply to  Geronimo

Vor dem Urteil:
„Man muss das Urteil abwarten, aber er wird schon schuldig sein! Was auch sonst!“
Nach dem Urteil:
„Nur weil er nicht verurteilt wurde, heißt das nicht, dass er unschuldig ist, der Frauenschläger!“
Gibt’s nur hier auf diesem Blog scheinbar, immer von den gleichen Idioten gepostet.

J. Freizeit
J. Freizeit
1 Jahr zuvor
Reply to  Anja

Danke Anja, du sprichst mir aus der Seele. Immer die selben paar, die in manchen nach einer Sache nur noch das schlechteste sehen wollen. Einfach anstrengend.

Nils
Nils
1 Jahr zuvor
Reply to  Geronimo

Nein, sehe ich nicht so. Dass aus Veranstaltersicht nicht der Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ gelten kann, liegt ja auf der Hand. Man stelle sich mal vor, Joost hätte teilnehmen dürfen, womöglich sogar gewonnen und dann wäre jetzt rausgekommen, dass er im Zweifel sonst was gemacht hat. Ist doch nur nachvollziehbar, dass die EBU so einen Imageschaden gar nicht erst riskieren will.

Überzogen finde ich da eher die Reaktion von AVROTROS, die nicht nur den Gang nach Canossa einfordern, sondern sich noch weit darüber hinaus wie die Prinzessin auf der Erbse gerieren – final abgerundet durch eine alberne Boykottdrohung.

Fazit ist doch: Joost ist zumindest nicht offiziell schuldig – darüber dürfte wohl jeder Fan froh sein. Was nun wirklich geschah, werden wir nur erfahren. Und wenn Holland unbedingt auf eine Retourkutsche aus ist, kann es ihn einfach nochmal nominieren, und die EBU müsste es zähneknirschend hinnehmen. Zack, fertig, alle happy, Kriegsbeil begraben.

Man muss ja nicht gleich alles unnötig dramatisieren. Erst recht nicht nach so einem üblen ESC-Jahr wie diesem.

togravus ceterum
Mitglied
togravus ceterum
1 Jahr zuvor
Reply to  Geronimo

Zurückschalgen? Ja, klar doch … so bekommen wir unsere Gesellschaften ganz bestimmt wieder auf das richtige Gleis. *Ironiemodus aus*

MJZHDE
MJZHDE
1 Jahr zuvor

Nun sollte der ESC wiederholt werden!
… oder in Zukunft nicht in Aktionismus verfallen, sondern alle antreten lassen unter Vorbehalt.

4porcelli - Bring Hersh home!
4porcelli - Bring Hersh home!
1 Jahr zuvor

SPON Titelstory: „Boomer – die geschmähte Generation?“
Anscheinend hat die Titanic übernommen, skurril.

AlexESC
AlexESC
1 Jahr zuvor

Die Zeugen sagen unterschiedliches! Jetzt sind wir wieder genau da wie vor dem Verfahren. Die einen (EBU) sagen so die anderen (Avrotros) so.
Ich dachte, dass hier irgendetwas auf Kamera aufgezeichnet worden ist. Leider liest man dies aus der Pressemitteilung des Amtsgerichts Malmö nicht heraus, ob es hier irgendein Videomaterial gibt, welches diesen Vorfall zeigt. Für mich liest es sich sogar eher so wie wenn dem nicht so wäre, es also dann nicht sein kann, dass eine Kameraaufnahme von Joost Klein dann das ganze ausgelöst haben kann, wie es als Gerücht im Umlauf war.

Was die Pressemitteilung von Avrotros betrifft kann ich nichts großartiges sagen, außer zum letzten Absatz „…dass es beim Song Contest um Künstler und ihre musikalische Botschaft geht“, hier kann ich nur an Avrotros sagen: Dann fangt mal an euren eigenen Acts dies zu erklären.

Marko mSuF
Marko mSuF
1 Jahr zuvor
Reply to  AlexESC

Acts? Mehrzahl? Welche noch mehr, außer ungelenktes Projektil Joost?

AlexESC
AlexESC
1 Jahr zuvor
Reply to  Marko mSuF

Ich schreibe schon mal für die zukünftigen Acts zur Vorbeugung! Nicht das wir im nächsten Jahr das selbe wie deises Jahr erleben.

Marko mSuF
Marko mSuF
1 Jahr zuvor
Reply to  AlexESC

Erst mal Beruhigungstee trinken und abwarten ob die Niederlande noch dabei sind in 2025 😉

AlexESC
AlexESC
1 Jahr zuvor
Reply to  Marko mSuF

Ja wird wohl das Beste jetzt sein, am besten in der Eistee-Version. 😉

Rusty
Mitglied
Rusty
1 Jahr zuvor

Damit habe ich schon fast gerechnet. Jetzt denkt sich jeder/jede wieder seinen Teil.
Fakt ist, es ist etwas vorgefallen,aber es war -Gott sei Dank- nicht so schlimm,dass man ihm anhand von eindeutigen Beweisen Schuld zusprechen musste. Die ganze Situation vor Ort war stimmungsmässig zugespitzt, vermutlich hat er spontan überreagiert,na ja und die EBU war halt auch noch nicht in so einer Situation, vielleicht haben sie auch überreagiert.
Entschädigung? Ich weiß nicht,ich denke er hat dadurch auch noch profitiert in den Medien,jetzt erst recht mit einigermaßen wieder reinen Weste. Ich wünsche mir nicht,dass er nochmal antritt,das würde wieder alles hochkommen lassen und Unruhe in die Shows bringen.
Und ich werde meine Gedanken nicht los,wenn ich mich als Künstler zu so einer Show zur Verfügung stelle,dann werde ich auch gefimt,auch direkt nach einem Auftritt.Bei TikTok und dergleichen wird auch alles mögliche gepostet.Ist für mich nach wie vor kein Grund überzureagieren.

Dennis_Duesseldorf
Dennis_Duesseldorf
1 Jahr zuvor
Reply to  Rusty

Ich hoffe, durch die Meldung kann das Thema in Kürze endlich ad acta gelegt werden – denn es nervt langsam wirklich. Geht ja hier schon wieder los, mit welchem Furor sich die Lager gegenseitig der Skandalisierung beschuldigen – Kindergarten. Dem Pro Lager sei gesagt, eine Einstellung mangels Beweisen ist kein Friedensnobelpreis. Dem Contra Lager sei gesagt, natürlich macht es einen Unterschied, ob er einer Straftat überführt wurde oder nicht. Die EBU hatte eine schwierige Entscheidung zu treffen (Teilnahme während laufender strafrechtlicher Ermittlung aufgrund der Strafanzeige einer Mitarbeiterin), mit der das jeweils andere Lager nicht einverstanden gewesen wäre. Also bitte – alle Seiten – Kirche im Dorf lassen.

ag9
ag9
1 Jahr zuvor

Danke für den Kommentar, lieber DD!

4porcelli - Bring Hersh home!
4porcelli - Bring Hersh home!
1 Jahr zuvor

Nach den coolen Sportsachen jetzt leider wieder die üblichen Meldungen über Schr🐟ckgestalten 😖

ESC1994
ESC1994
1 Jahr zuvor

Jo, vorbei die Zeit wo wird Sportler angegeiert haben.😉

4porcelli - Bring Hersh home!
4porcelli - Bring Hersh home!
1 Jahr zuvor
Reply to  ESC1994

🦁🦁

ESC1994
ESC1994
1 Jahr zuvor

🐺🐺

AlexESC
AlexESC
1 Jahr zuvor

Aber Sport ist ein gutes Stichwort. Denn dort gibt es für Regelbrüche auch Strafen, wie wir jetzt bei der Euro und Olympia wieder gesehen haben u.a. auch für politische Statements!
Und hier wiederhole ich mich einfach, was ich die letzten Monate schon erwähnt habe: Der ESC braucht klare Regeln und wenn jemand diese bricht, dann muss er auch die nötigen Konsequenzen dafür tragen.

Schlippschlapp
Schlippschlapp
1 Jahr zuvor

In der Tat….

cars10
cars10
1 Jahr zuvor

Hereinspaziert, hereinspaziert!
Im Land der Befindlichkeiten und Mutmaßungen reicht es aus, etwas getan haben zu können und nicht es auch tatsächlich getan zu haben oder gar es zu beweisen.
Vorverurteilungen oder gar Disqualifikationen bei einem Musikwettbewerb gehören damit zum Alltagsgeschäft und Stilmittel der Dauerempörten und Aufrechten.

JK wurde rehabilitiert und der Schaden ist nicht wieder gutzumachen.
NL wurde einer Chance beraubt, beim ESC für einen wirklichen Farbtupfer zu sorgen.

So einen ESC wie in Malmö mit diesem unwürdigen Schauspiel samt Sieger möchte ich nie wieder erleben. Vielleicht geht es ja im nächsten Jahr tatsächlich mal um Musik, zu wünschen wäre es.

Nils
Nils
1 Jahr zuvor
Reply to  cars10

Wieso war denn der Sieger unwürdig?

4porcelli - Bring Hersh home!
4porcelli - Bring Hersh home!
1 Jahr zuvor
Reply to  Nils

Irgendein Kommentar zum Verhalten seiner Freundinnen und Eden gegenüber wäre mehr als angebracht gewesen. Haben ja genügend andere Künstler auch geschafft.

Schlippschlapp
Schlippschlapp
1 Jahr zuvor
Reply to  cars10

Ganz unschuldig ist JK dennoch nicht – die Disqualifizierung war alleine schon wegen seines Verhaltens in der Pressekonferenz vollkommen verdient. Sorry, so benimmt sich kein Repräsentant eines Landes gegenüber anderen.

rantanplanlos
rantanplanlos
1 Jahr zuvor

Ich frag mich was viele hier aus dem Statement lesen… Die Aussage – an mangel an Beweisen – ist schon einfach eine Verdrehung des Statement. Es gab Beweise, Zeugen, vermutlich Filmaufnahmen, nur haben die keine Schuld zeigen können. Mehr Freispruch kann man wohl nur erlangen wenn die Kamerabilder gezeigt hätten wie die Kamerafrau ihm eine schallert. Natürlich ist die menschliche Psyche leicht zu Fehlern zu verleiten, Filmmaterial kann auch mal nicht alles zeigen, klar, es kann immer was gegeben sein, aber Joost Klein ist damit unschuldig nach Recht. Mangel an Beweisen war es im Fall von Rammstein, das ist hier definitiv anders. Und auh bei Rammstein gilt: Anschuldigungen wollen wohl überlegt sein. Insofern klingt das eher nach es wurde größer gemacht als es ist. Vermutlich gab es Fehlverhalten von Joost, aber hey, wie war das mit möglichen Fehlverhalten der EBU?

Zum Statement der EBU muss nichts gesagt werden, wenn es parallel und unabhängig von den Ermittlungen gewesen wäre, hätten die Statements vorher niemals so ausfallen dürfen (Statement 13. Mai in 3 von 5 Absätzen wurde die polizeilische Ermittlung erwähnt, es heißt sogar „given the circumstances of what occurred and the fact that the police case will shortly be handed to the prosecutor, it would not have been appropriate for Joost to participate in the Grand Final.“ Der Regelbruch den die EBU ihm vorwarf („threatening behaviour“) wurde eben auch als nicht belegbar eingestuft und insofern ist die Frage, auf welche Grundlage die EBU hier entschieden hat. Aber wenn man sich die Kommentare hier durchliest…

So, ich bin dann mal wieder weg, aber die Genugtuung muss ich mir schonmal nehmen, wie die Niederlande schau ich mal nächstes Jahr ob ich mir sowas noch gebe, und dazu gehört nicht nur die Joost Klein Causa dazu, sondern auch der ganze Israel-Gaza-Konflikt, die ganze Aufmache und Tiktok-Gedudel zur Show.

Geri
Geri
1 Jahr zuvor
Reply to  rantanplanlos

Ja ja immer etwas mit Kameras

Tobiz
Mitglied
Tobiz
1 Jahr zuvor

Gemessen an seinem peinlichen Verhalten bei der Pressekonferenz wäre eine Disqualifikation so oder so angemesen gewesen. Die Künstler müssen sich sicher fühlen können. Joost hat das beschädigt.

Ajuleila
Ajuleila
1 Jahr zuvor
Reply to  Tobiz

Was hat er denn so Schlimmes gemacht?

  1. Fahne über den Kopf? Eine Fahne zieht er sich auf seinen Konzerten meistens beim Lied „Florida“ über den Kopf. Dies macht er, wenn es zu viel wird und kann auch mit wenig Mühe nachgeschlagen werden.
  2. Wie wir ja inzwischen alle wissen, hat sich der Vorfall, der zur Disqualifikation geführt hat, wohl kurz vor der Pressekonferenz ereignet. So kann die Antwort auf die Frage, ob Europapa „cood unite us all by music“ mit Joosts „Ask the EBU“ in diesem Kontext zu verstehen sein. Dann passt die Fahne über seinem Kopf auch zur Situation.
  3. Dass er beim Moderator nachgefragt hat, warum Eden die Frage nach der Sicherheit nicht beantworten brauche, finde ich jetzt auch nicht so dolle, aber legitim. Nicht alle kritischen Nachfragen sollten immer gleich in die Ecke gestellt werden, sonst können wir das Reden ja bald komplett einstellen.

Also noch einmal meine Frage: Was hat Dich gestört und vor allem, warum sollte er daraufhin disqualifiziert werden? „Peinlich“ zu sein reicht mir da als Begründung in keiner Weise aus…

ECD534
ECD534
1 Jahr zuvor
Reply to  Ajuleila

Die Fahne war absolut kindisch. Er hat sie genau dann über den Kopf gezogen, als Eden angefangen hat zu sprechen. Das hat nichts mit „zu viel und zu laut“ zu tun. Wenn er Lautstärke und viel Rummel nicht verträgt ist er in einem Büro besser aufgehoben als auf einer Bühne, ferner ist es bei den Pressekonferenzen nie sonderlich laut, da dort eher wenig Leute präsent sind.

Sein „I don’t care who you are“ wirkt dadurch zudem extrem nach Doppelmoral.

Dass er beim Moderator nachgefragt hat kann ich aber nachvollziehen, hätte ich auch, aber nicht aus denselben Motiven wie er.

Schade um Europapa, der Song war gut, aber Joost hab ich im Finale nicht vermisst. Noch nerviger finde ich aber jetzt die ESC-Twitter-Slacktivisten, die natürlich wieder Martin an allem die Schuld geben und von der EBU verlangen, Joost einzuladen und ihn direkt ins Finale zu schieben.

2024, hab ich Recht?

Ajuleila
Ajuleila
1 Jahr zuvor
Reply to  ECD534

„Kindisch“ ist aber ebenso keine Begründung, wie „peinlich“! Ich habe nach Gründen für Tobiz Forderung nach Disqualifikation gefragt, nicht nach Meinung oder Empfinden.

Dein Argument mit der Doppelmoral verstehe ich nicht. Der Spruch war vielleicht in deinen Augen doof, und das kannst du auch so bewerten, aber uns (oder dir) muss nicht jeder gesprochene Satz oder Verhalten gefallen. Wo soll das denn hinführen? Ja, es gibt peinliche, unangenehme, affektierte, arrogante Menschen, die einem nicht sympathisch sind. Aber das ist doch kein „angemessener Grund für eine Disqualifikation“, wie Tobiz oben schreibt.

Die Freiheit der Kunst ist, dass sie jeder betreiben darf: Ängstliche, Überforderte, Dumme, Schlaue, Dicke, Dünne… Ist alles kein Grund, jemandem das Auftreten zu verbieten!

Das Gleiche gilt fürs Kommentieren. Ich sehe, ehrlich gesagt, keinen großen Unterschied im Verhalten derer, die nun einen Finalplatz fordern zu denen, die meinen einen Künstler, der nicht in das eigene Weltbild passt, zu disqualifizieren, würde aber nicht soweit gehen, dass ich fordere, dass andere Blickwinkel nicht mehr zugelassen werden.

Ich habe in meinem Leben schon sehr viele ESC-Pressekonferenzen gesehen, aber diese war „besonders“. Es herrschte die ganze Zeit eine sehr unangenehme Atmosphäre, und ehrlich gesagt sollte man eher fragen, warum man die Künstler vor dieser Stimmung nicht insgesamt „geschützt“ hat.

ECD534
ECD534
1 Jahr zuvor
Reply to  Ajuleila

Erkläre mir, warum er sie erst über den Kopf zog, als Eden anfing zu sprechen.

Zumal Joost erwachsen ist, wenn er nicht mit Lautstärke klarkommt, sind große Bühnen halt nichts für ihn.

Und die Leute, die einen Finalplatz fordern, sind teilweise Leute, die denjenigen, die halt gegen Joost sind, den Tod wünschen

Ajuleila
Ajuleila
1 Jahr zuvor
Reply to  ECD534

Jetzt hast du fein alles wiederholt, aber meine Frage nicht beantwortet!

Ist ja schön, dass du „erwachsen“ definierst und auch weißt, wer für eine Bühne geeignet ist. Woher soll ich denn wissen, wann er warum in welcher Sekunde etwas macht. Ich habe außerhalb des ESC noch ein Leben! Weißt du denn, warum Joost das getan hat? Erzähl mal! Am besten mit Quelle, gerne auch auf niederländisch!

So, und jetzt bin ich raus, diese Hybris ist mir zu viel (Fahne über den Kopf zieh…)

ECD534
ECD534
1 Jahr zuvor
Reply to  Ajuleila

Solide meiner Frage aus dem Weg gegangen. Respekt.
Auf eine Bühne gehört niemand, der Probleme mit Bühnen hat.

Spannend, dass du dich aus der Diskussion zurückgezogen hast. Gut gemacht!

Ajuleila
Ajuleila
1 Jahr zuvor
Reply to  ECD534

Komisch, ich habe doch auf deine Frage geantwortet! Nämlich, dass das doch eigentlich niemand, außer Joost selbst, wissen kann.
Ich versuche hier seit Tagen, einen anderen Blickwinkel zu beschreiben. Nicht mehr und nicht weniger. Lies doch bitte noch einmal meine Kommentare. Da versuche ich lediglich die Vorgänge aus der PK in einen zeitlichen Kontext zu bringen. Das Ding mit der Fahne kann man ja leicht recherchieren, ob man das jetzt blöd, kindisch oder sonst was findet. (auch das möchte ich nicht bewerten, ich halte das nämlich für völlig irrelevant, weil es bei der Disqualifikation nicht um Eden ging!) Schlimm finde ich das erst, wenn es dann persönlich wird. Auch jemand, der unsympathisch etc. ist, hat doch ein Recht auf neutrale Betrachtung aller Umstände, auch, wenn es zu Zwischenfällen kommt, für die dann zum Glück Gerichte und Polizei zuständig sind.
Zum Verhalten Joosts auf der Pressekonferenz wird interpretiert und zusammengewürfelt, was das Zeug hält. Und da wollte ich lediglich mal einen anderen Blickwinkel heranziehen. Ich bin weder Joosts Anwältin, noch Edens Gegnerin und schon gar nicht im Besitz jener Wahrheit, mit der hier einige das Geschehen, kommentieren.

Wir betrachten hier doch zwei Dinge:

Zum einen ging es um die Kamerafrau. Das hier ermittelt wurde, ist ja vollkommen richtig, und wurde von mir nie infrage gestellt. Das Ergebnis dieser Ermittlungen ist nun bekannt. Wie damit umgegangen wird, ist nun Aufgabe der Beteiligten. Ich habe niemals auch nur ansatzweise gefordert, Joost einen Finalplatz 25 zu geben, noch sonstige Vorteile für NL in 25.

Zum anderen geht es um sein Verhalten auf der PK:
Ich kann nicht verstehen, warum man Joost alleine für für sein Verhalten hätte disqualifizieren sollte, so wie Tobiz das oben schrieb und mich nach sehr langer Zeit wieder dazu brachte, hier überhaupt etwas zu schreiben.

Ich spinne das Thema jetzt mal weiter: Wenn es nach „Verhalten“ gegenüber der israelischen Delegation geht, hätte man dann nicht auch diejenigen, die Edens Teilnahme medienwirksam kritisiert haben, (z.B. Griechenland) disqualifiziert werden müssen? Also, mir geht das zu weit. Wir müssen doch in der Lage sein, andere Meinungen und Blickwinkel auszuhalten, ohne immer gleich Position zu beziehen und dort zu verharren.

Und noch etwas möchte ich noch anmerken:
Viele Künstler und Künstlerinnen haben mit eigenen Dämonen jedweder Art zu kämpfen. Dies war, ist und wird immer Teil der Kunst sein. Kunst ist doch auch eine schöne Art, sich mit diesen Dämonen auseinander zu setzen. Kein Künstler sollte Freiwild für Presse, TikToker und auch Fans sein. Das alles muss dir nicht gefallen, aber pauschalisieren ist hier fehl am Platz! Hierzu empfehle ich Dir die Arte-Doku „Kunst und Depression“. Wären alle Künstler mit mentalen Problemen Deiner Einlassung gefolgt, und hätten nie eine Bühne betreten, wir wären um so viele wundervolle Dinge ärmer! (u.a. auch Lenas Sieg in Oslo!) Und das wäre vor allem eines: Schade!

Dass ich jetzt „raus“ sein wollte liegt eigentlich daran, dass ich hier niemanden überzeugen will, genauso wie du meine Meinung geäußert habe und verstanden habe, dass wir da unterschiedlicher Ansicht sind.
Also, alles gut!
RESPEKT

ECD534
ECD534
1 Jahr zuvor
Reply to  Ajuleila

„mentale Probleme“ – Autismus ist ein mentales Problem?

Das schockt mich jetzt ehrlich gesagt. Dadurch fühle ich mich jetzt tatsächlich auch etwas angegriffen.

Ajuleila
Ajuleila
1 Jahr zuvor
Reply to  ECD534

Nein, das war lediglich auf deine Aussage aus „Probleme mit der Bühne“ gemeint. Ich habe mich mit Joost nicht so sehr beschäftigt, dass mir eine Diagnose „Autismus“ bekannt war. Sorry, wenn dich das trifft, war nicht persönlich und schon gar nicht despektierlich gemeint!

Können wir uns darauf einigen, dass wir in Bezug auf Joost lediglich anderer Meinung sind?

Last edited 1 Jahr zuvor by Ajuleila
ECD534
ECD534
1 Jahr zuvor
Reply to  Ajuleila

Darauf können wir uns gerne einigen!

Ajuleila
Ajuleila
1 Jahr zuvor
Reply to  ECD534

Das ist doch schön 🤩

Franny
Franny
1 Jahr zuvor
Reply to  Tobiz

Genau meine Meinung.

Schlippschlapp
Schlippschlapp
1 Jahr zuvor
Reply to  Tobiz

Danke

Trevoristos
Trevoristos
1 Jahr zuvor
Reply to  Tobiz

Josst hat nichts beschädigt. Er ist laut schwedischer Staatsanwaltschaft tatsächlich unschuldig. Einstellung aus Mangel an Beweisen heisst der ehemals Beschuldigte ist unschuldig und es darf ihm aus dem untersuchten Sachverhalt kein Nachteil erwachsen (z.B. übele Nachrede oder Verunglimpfung, zb müsste auch eine fristlose Kündigung dann rückgängig gemacht werden)

undeuxtrois
undeuxtrois
1 Jahr zuvor

Ich bleibe dabei, die EBU hatte auch den Auftrag der Fürsorgepflicht für seine Mitarbeiterin und den hat er mit der Disqualifikation des medial stärker vernetzten Joost Klein im Mai erfüllt.

4porcelli - Bring Hersh home!
4porcelli - Bring Hersh home!
1 Jahr zuvor
Reply to  undeuxtrois

Wie kann denn Joost gut medial vernetzt sein? Er hat doch Angst vor Kameras.

Dennis_Duesseldorf
Dennis_Duesseldorf
1 Jahr zuvor
Reply to  undeuxtrois

Deswegen ist dieses Kindergarten „Ätsch, Verfahren eingestellt“ Gerede von manchen hier auch total befremdlich (Ich meine damit ausdrücklich nicht alle Joost Verteidiger!! Aber manche, man möge sich die an Beleidigung grenzende Wortwahl nur ansehen hier in so manchem Post). Denn die EBU hat den Ausschluss nie mit seiner „Schuld“ begründet, sondern damit, dass ein Auftritt während gleichzeitig laufender polizeilicher Ermittlungen aufgrund der Strafanzeige einer Mitarbeiterin (bei damals noch völlig offenem Ergebnis dieser Ermittlungen), nicht angemessen wäre. Eine völlig vertretbare Bewertung. Ich verstehe, dass man das vielleicht auch anders sehen könnte, aber die EBU Entscheidung taugt einfach nicht zu einem derartigen undifferenzierten Gebrüll. Auf eine schwierige Frage gibt es halt keine einfache Antwort, da muss man dann auch mal eine andere Meinung aushalten (in beide Richtungen!), mit einer Entscheidung leben und vernünftig miteinander umgehen. Richtig allerdings ist auch, dass sich einzelne Personen hier sehr wohl zu einer „Vorverurteilung“ haben hinreißen lassen, ich finde das muss man dann auch ebenso attestieren. So. Und von meiner Seite erfolgt hiermit mein Schlußstrich unter dieses Thema: ____________________

undeuxtrois
undeuxtrois
1 Jahr zuvor

So soll es sein. 🙂

Trevoristos
Trevoristos
1 Jahr zuvor
Reply to  undeuxtrois

ich meine die EBU Statuten sind dergestalt, dass bei Eröffnung eines staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahrens einen Teilnehmer betreffend dessen weitere Teilnahme am Contest nicht möglich ist, da ein laufendes Ermittlungsverfahren mit ungewissem Ausgang anhängig ist. Die EBU hat vollkommen statutenkonform gehandelt. Die EBU ist nicht berechtigt das Ergebnis eines staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren vorwegzunehmen. Avrotos scheint sich das rausgenommen zu haben, obgleich unklar ist auf welcher Grundlage das eigentlich seitens Avrotos geschehen ist.

Marko mSuF
Marko mSuF
1 Jahr zuvor

Bist Du von der Einstellung des Verfahrens gegen Joost Klein überrascht?
Keineswegs.

Kann es überhaupt eine Entschädigung für Joost Klein geben, der seinen Beitrag „Europapa“ wegen des Disqualifikation nicht im ESC-Finale präsentieren konnte?
Braucht er nicht.

Allerdings sollte die EBU sich mal bemühen mit Avrotros ins Gespräch zu kommen statt auf die bisherige Position zu verharren.
Stand jetzt: es gibt kein Kontakt, kein Termin, daher werden die Niederlande in 2025 (und vielleicht auch danach) nicht dabei sein.

4porcelli - Bring Hersh home!
4porcelli - Bring Hersh home!
1 Jahr zuvor

Sondersitzung des UN-Sicherheitsrates wg. Joost Klein.

elkracho
Mitglied
elkracho
1 Jahr zuvor

Kommt der Kameraausfall auch zur Sprache ????
Fände ich nicht gut,wenn man da Unterschiede macht.

Last edited 1 Jahr zuvor by elkracho
4porcelli - Bring Hersh home!
4porcelli - Bring Hersh home!
1 Jahr zuvor
Reply to  elkracho

Klar, Macron ist eingeflogen, um das zu erwähnen.

Timo1986
Timo1986
1 Jahr zuvor

Wenn ich unterstelle, dass das Strafprozessrecht in Schweden identisch ist mit dem Strafprozessrecht bei uns hier in Deutschland, dann ist die Einstellung des Strafverfahrens gegen Joost Klein durch den sachlich und örtlich zuständigen Oberstaatsanwalt in Schweden nicht nur ein klarer Freispruch von Joost klein, sondern eine klare juristische Aussage an die EBU, dass das Verhalten von Joost Klein nicht einmal für ein Anklage gegen ihn vor dem sachlich und örtlich zuständigen Strafgericht in Schweden gereicht hat.

Die Tatsache, dass bezugnehmend zum Verhalten der Kamerafrau mit keinem Wort auf juristische Art und Weise Stellung seitens des leitenden Oberstaatsanwaltes bezogen wurde, lässt die Vermutung aufkommen, dass man einem Strafprozess gegen Joost Klein bewusst und gewollt aus dem Weg gehen wollte.

Denn in einem Strafprozess gegen Joost Klein hätte ein sachlich und örtlich zuständiger Strafrichter (m/w/d) alle belastenden Tatsachen gegen Joost Klein sowie alle entlastenden Tatsachen zugunsten von Joost Klein ausführlich, schlüssig und nachvollziehbar untersuchen müssen und mit den gesetzlich definierten Beweismitteln wie Zeugen (m/w/d), Dokumente, Urkunden, Überwachungskameras und die in Rede stehende Kamera der schwedischen Kamerafrau beweisen müssen.

Da wäre einiges zur Sprache gekommen – und ich bin mir sicher, dass die in Rede stehende Kamerafrau und die EBU nicht gut dabei weg gekommen wären.

togravus ceterum
Mitglied
togravus ceterum
1 Jahr zuvor

Also viel Lärm um nichts. Hauptsache Drama Baby!

#hytserischegesellschaften

4porcelli - Bring Hersh home!
4porcelli - Bring Hersh home!
1 Jahr zuvor

Sehne ich schon nach den Tagen zurück, wo wir einfach nach 🦁 und Feuerwerk lechzten.

BineB.
BineB.
1 Jahr zuvor

Na wunderbar!!!! Was jetzt kommt, finde ich noch schlimmer als diesen Eklat ansich: Joost Klein wird als Opfer dargestellt, das die EBU ungerechtfertigt disqualifiziert und somit den Siegchancen beraubt hat. Schon hier wird von „Entschädigung“, „Freispruch“ und „er wurde rehabilitiert“ gesprochen. Und von der EBU wird nun eine, ja was, Entschuldigung, Wiedergutmachung gefordert!?
Darüber bin ich wirklich entsetzt!
Für meine Begriffe sollten Joost Klein und AVROTROS (und alle anderen) den Ball trotzdem mal ganz flach halten.
Ja, was auch immer genau passiert ist, reicht nach vorliegenden Beweisen nicht aus, um Joost Klein einer Straftat anzuklagen. Und das ist die einzige Aussage, die der Staatsanwalt trifft. Fakt ist immer noch: Es hat einen schwerwiegende Vorfall zwischen Joost Klein und einer Kamerafrau während des ESC gegeben. Und Joost Klein hat diese Frau samt Kamera attackiert. Schon alleine diese Tatsache rechtfertigt die Disqualifikation der EBU.
Außerdem, wer redet eigentlich mal über die Kamerafrau? Anscheinend war der „Angriff“ für sie schon so schlimm, dass sie sich veranlasst gesehen hat die Polizei einzuschalten. Haben sich Herr Klein und/oder AVROTROS sich im Übrigen schon bei ihr entschuldigt?
Das AVROTROS die Geschichte jetzt herunterspielt, nur weil keine Anklage erhoben wurde, und Forderungen stellt, sind in meinen Augen nur ein weiteres Armutszeugnis.

Timmy
Timmy
1 Jahr zuvor
Reply to  BineB.

Wieso ist es immer noch Fakt? Welche Beweise hast du denn dafür, dass er sie tatsächlich attackiert hat? Scheinbar nicht genügend, um eine Anklage zu erheben, oder hast du da eigene Infos?

Keine Anklage ist halt de facto ein Freispruch, kannst du drehen oder wenden, wie du willst. Du relativierst ironischerweise ja selbst die Entscheidung des Gerichts.

BineB.
BineB.
1 Jahr zuvor
Reply to  Timmy

Tja, ich kann ironischerweise gar keine Entscheidung des Gerichts relativieren, da es gar keine Entscheidung des Gerichts gegeben hat! Dafür hätte es eine Anklage geben müssen und diese ist nicht erfolgt.
Aber nur, weil jemand nicht angeklagt wird, heißt es nicht, dass er nichts Unrechtes getan hat.

„Welche Beweise ich habe, das er sie TATSÄCHLICH attackiert hat!?“ Wirklich? Kommt jetzt, die Kamerafrau hat sich alles nur ausgedacht und den Vorfall gab es gar nicht? Sorry, aber den Vorfall bestreitet nicht einmal der Staatsanwalt! Es heißt lediglich, dass die Beweise des Ganze nicht ausreichen Joost Klein lt. schwedischem Recht strafrechtlich anzuklagen. Das heißt aber nicht, dass das Verhalten von Joost Klein in Ordnung war. Die Attacke auf die Kamerafrau war nicht schlimm genug, damit die Anwaltschaft Schritte einleitet, sehr wohl aber schlimm genug, dass die Kamerafrau sich Bedroht gefühlt hat. Und das bleibt Fakt!

Marko mSuF
Marko mSuF
1 Jahr zuvor
Reply to  BineB.

Kommt jetzt, die Kamerafrau hat sich alles nur ausgedacht und den Vorfall gab es gar nicht?

Oh ja, solche Frauen gibt es. Männer übrigens auch.

Die Fakten, so weit sie öffentlich sind:

Diese (junge) Frau war beauftragt worden Bilder für die sozialen Medien zu machen. Ein Bild hätte ausgereicht, aber sie ist Joost hinterher gelaufen, hat weiter gemacht und der Bitte aufzuhören wissentlich ignoriert. Joost hat ihr das Handy aus der Hand geschlagen. Punkt. Ende.

Bereits das hinterher laufen bewerte ich als Stalking. Nein ist nein und das gilt auch für das Paparazzi-Verhalten dieser Frau-mit-Handy.
Für mich bleibt es bemerkenswert, das der ESC so jemand nicht einmal mit einen professionellen Kamera ausstattet. Das ruft wiederum eine Frage hervor: wer hat diese Frau angestellt als Hof-Fotografin?

Franny
Franny
1 Jahr zuvor
Reply to  BineB.

This!

Trevoristos
Trevoristos
1 Jahr zuvor
Reply to  BineB.

was auch immer Du mit ’schwerwiegend‘ subjektiv meinst. Die schwedische Staatsanwaltschaft stuft den Vorfall keineswegs als schwerwiegend ein und schon gar nicht als gerichtsfest nachweisbar. Schwerwiegend ist ja wohl nur etwas, was zu einer Verurteilung führt (und selbst wenn die Staatsanwaltschaft gemeint hätte der Vorfall wäre schwerwiegend heisst das noch Lange nicht, dass ein Gericht dieser Einschätzung gefolgt wäre…). Deine subjektive Meinung bzw dein Privaturteil (gefällt ohne jegliche Beweiskenntnis übrigens) ist unerheblich und könnte eventuell sogar in Richtung übeler Nachrede gehen. Das bedarf einer Einschätzungsänderung deinerseits.
Es hat keinen schwerwiegenden Vorfall gegeben. Joost ist unschuldig.

BineB.
BineB.
1 Jahr zuvor
Reply to  Trevoristos

Ja, du hast Recht, meiner subjektiven Meinung nach ist es durchaus möglich, dass jemand eine „schwerwiegende“ Tat begeht, ohne dass diese vor Gericht kommt. Denn nicht jede, vielleicht tatsächlich nur in meinen Augen, „schwerwiegende“ Tat ist auch wirklich justiziabel. Und ja auch meiner Meinung nach, gibt es einen gewaltigen Unterschied zwischen rechtlich nicht belangbar oder ausreichend (im Sinne des Rechts) strafwürdig (euer unschuldig sein) und dem Umstand, ob jemand etwas gar nicht gemacht hat (mein Begriff von unschuldig sein).
Dass aber mein „Privaturteil“, dass 1. ich finde, jemand, der auf juristischem Wege nicht belangt wird, sehr wohl dennoch nach herrschenden Statuten, sowie Sitte und Anstand zur Verantwortung gezogen werden kann, und 2. ich (meiner nicht vorhandenen Beweiskenntnis nach, da ich den gleichen Quellen, wie wohl den meisten von hier, unterliege) nicht finde, Joost Klein hat sich tadellos verhalten und jetzt nicht als Opfer des Ganzes hingestellt werden sollte, von dir als „üble Nachrede“ ausgelegt wird, finde ich bedauerlich (nett formuliert).

Camilla
Camilla
1 Jahr zuvor

Ich bin jetzt Mal ganz ehrlich. Kurz vorm Finale war ich unfassbar traurig, das Joost nicht dabei sein konnte aber, heute seh ich das anders wer Privatsphäre verlangt und nicht will dass man ihn filmt weil, er ja zu emotional gewesen wäre nach der Show aber, dann andauernd gegen Israel und Eden schießt der wird zurecht disqualifiziert. Ich wünschte sie hätten Joost wegen der Pressekonferenz nach dem 2ten Semi disqualifiziert und nicht erst später wegen der Kamerafrau.

Timmy
Timmy
1 Jahr zuvor
Reply to  Camilla

Inwiefern widespricht sich das denn? Privatssphäre hat ja rein gar nix mit der Pressekonferenz zu tun

Thomas M. (mit Punkt)
Thomas M. (mit Punkt)
1 Jahr zuvor
Reply to  Camilla

Mir ist neu, dass er „andauernd“ gegen Israel und Eden geschossen hätte. Er hat sich in der Pressekonferenz nicht gut verhalten, aber wie Ajuleila oben schreibt, hängt das bestimmt auch damit zusammen, dass er emotional aufgewühlt war wegen des Vorfalls mit der Kamerafrau kurz zuvor. Und das mit der Fahne über dem Kopf macht er ja wohl öfters, scheint also mit Eden nichts direkt zu tun gehabt zu haben.

rainer1
rainer1
1 Jahr zuvor

Ich seh nicht, dass sich gross was geändert hat. Joost klein wurde ausgeschlossen, weil gegen ihn ein verfahren eingeleitet wurde und nicht weil er schuldig gesprochen wurde.

Franny
Franny
1 Jahr zuvor
Reply to  rainer1

Korrekt.

lasse braun 🏴‍☠️
lasse braun 🏴‍☠️
1 Jahr zuvor

die EBU windet sich wie ein glitschiger aal und bekleckert sich zum wiederholten mal nicht gerade mit ruhm.😀
@ die zahlreichen joostbasher.
zieht euch ein büßerhemd an und tut buße.
mein gefühl (ich war ja nicht dabei und ihr auch nicht!) sagte mir,daß da aus einer mücke ein elefant gemacht wurde und die heutige einstellung des verfahrens untermauert die these.
wenn ich die kommentare hier überfliege dann lese ich u.a. „fakten…“ – wirklich?
es sind doch eher pseudofakten (siehe auch „ich war nicht dabei…“)
in der angelegenheit gibt es eigentlich nur verlierer. 🥶️

Marko mSuF
Marko mSuF
1 Jahr zuvor

Updates, Quelle ad.nl; rtl boulevard; ach, die übliche Tatverdächtigen in Sachen Joost.

Die Frau-mit-Handy hat über ihren Anwalt angekündigt, dass sie erwägt, die Entscheidung der Staatsanwaltschaft anzufechten. Sie bestreitet auch, dass Vereinbarungen getroffen worden seien, wonach Klein nicht hinter den Kulissen gefilmt werden dürfe. AvroTros gibt allerdings an, dass es so eine Vereinbarung gibt.

Die EBU hat Avrotros zugesagt, dass ‚in absehbare Zeit‘ ein Gespräch stattfinden wird.
Pressesprecher Eric Dekker: „Wir wollen natürlich darüber sprechen, wie es zu dieser Disqualifikation kam und wie die Kommunikation darüber verlief. Wir wünschen uns von der EBU aber auch konkrete Maßnahmen, um die Sicherheit der Teilnehmer zu verbessern.“
Dazu gehört das ständige Filmen der Künstler hinter den Kulissen, aber auch die von Jahr zu Jahr wachsende Belastung der Teilnehmer und den Einfluss von TikTok und Co auf den ESC.

*

Letzteres ist die wirkliche Nachricht. Heute Mittag hieß es noch, dass die EBU nicht reagiert hat und heute Abend gibt es eine Zusage. Also ist man in Genf doch ein wenig wachgerüttelt. Drei Monate zu spät, Schadensbegrenzung sieht anders aus.

Last edited 1 Jahr zuvor by Marko mSuF
Festivalknüller
Festivalknüller
1 Jahr zuvor

So unbedeutend wie das so manche hier haben wollen, ist die ganze Sache eben dann doch nicht .
Auch für J̌oost, der mit dem Song eigentlich sein traumatisches Verhältnis zum Vater aufarbeiten wollte und sein Heimatland mit einem aeiner wichtigsten Auftritte beim weltweit größten Musikevent vertreten wollte, stellt die Disqualifikation persönlich sicherlich ein weiteres traumatischen Erlebnis dar.
Die nun wiederkehrende öffentliche Aufmerksamkeit ist nur marketingtechnisch für
Ihn hilfreich.
Die Kamerafrau muss sich für den Vorfall nochmals erklären und erlebt als Opfer ihr Trauma ebenfalls erneut.
Für die Medien ein gefundenes Fressen. Für die EBU und alle Betroffenen wohl eher ein ein wirkliches Drama..

Dominik
Dominik
1 Jahr zuvor

Nicht jeder kleine Vorfall ist ein „Trauma“. Auch wenn es mittlerweile beliebt ist, den Begriff inflationär zu benutzen. Wäre die Kamerafrau „Opfer“, wäre es zur Anklage gekommen.

öropapa
öropapa
1 Jahr zuvor

Am Ende ist es jetzt eh auch schon egal.

Joost wird seinen Weg so oder so gehen.

Und die EBU hat durch den Ausschluss verhindert, dass nicht am Ende doch noch jmd im Finale evtl etwas „falsches“ sagt oder vllt – Gott bewahre – eine Melone hochhält. ; p (Wer sogar Fingernägel zensiert..*hust*)

Franny
Franny
1 Jahr zuvor

Wie auch immer… Er ist und bleibt für mich einer der unsympathischsten ESC-Teilnehmer, an die ich mich bewusst erinnere.

Mir sind diese egomanen Selbstdarsteller, die gerne austeilen, aber gleichzeitig in die Opferrolle verfallen, zuwider. Deshalb kann ich auch nicht nachvollziehen, wie man so jemanden gut finden kann. Muss ich aber auch nicht. Ich mag Typen mit dieser Persönlichkeit einfach nicht (weitere Beispiele lasse ich mal außen vor). Aber jeder, wie er meint.

Zum Kameravorfall: Ich war nicht dabei und kann daher nicht beurteilen, was tatsächlich passiert ist. Ich denke aber, dass die EBU zu diesem Zeitpunkt nicht anders konnte, als so zu handeln. Ich persönlich hätte Joost ja schon aufgrund seines Verhaltens auf der PK des Contests verwiesen – neben ein/zwei anderen Personen. Da ich aber weder die EBU noch Juristin bin, ist es völlig wurscht, was ich getan hätte. 😉

Last edited 1 Jahr zuvor by Franny
Schlippschlapp
Schlippschlapp
1 Jahr zuvor
Reply to  Franny

Danke

Rheez
Rheez
1 Jahr zuvor

Der juristische Freispruch war zu erwarten.
Hätte es um den wie auch immer im Detail gearteten Vorfall handfestere Beweise gegeben, hätte die EBU diese meiner Meinung nach auch zumindest halbwegs zeitnah mit kommuniziert, erwähnt oder angedeutet.

Trevoristos
Trevoristos
1 Jahr zuvor
Reply to  Rheez

nein, der war nicht zu erwarten. Es gab sehr wohl die Möglichkeit eines anderen Ausgangs des Ermittlungsverfahrens. Die Beweislage ist uns im übrigen gar nicht bekannt, daher kann z.B. auch nicht beurteilt werden, ob die schwedische Staatsanwaltschaft mit der Eröffnung eines Ermittlungs-Verfahrens überhaupt richtig gehandelt hat.

Trevoristos
Trevoristos
1 Jahr zuvor

Fakt ist, dass Joost keines Fehl-Verhaltens seitens der lokalen schwedischen Staatsanwaltschaft hinreichend belastet werden konnte, das eine Anklage mit Aussicht auf Erfolg (50+1) gerechtfertigt hätte.
In besagtem Fall wurde das Verfahren aus Mangel an Beweisen eingestellt. Die Privatklageweg ist damit wohl nicht möglich.

Deutsche Rechtslage ist so, dass
Betroffene die Möglichkeit haben, gegen die Einstellung des Verfahrens mangels ausreichenden Tatnachweises Beschwerde einzulegen. Es übernimmt dann die Generalstaatsanwaltschaft die Untersuchung.

Lehnt auch die Generalstaatsanwaltschaft die Wiederaufnahme der Ermittlungen ab, so können Betroffene bei Verfahrenseinstellungen mangels Beweises ein sogenanntes Ermittlungs-/Klageerzwingungsverfahren anstrengen. Damit kann erreicht werden, dass die Staatsanwaltschaft doch Anklage erhebt. Dafür gelten Fristen und strenge Vorschriften. (Dies erfordert regelmäßig einen überaus hohen Begründungsaufwand. Die Sachdarstellung muss auch in groben Zügen den Gang des Ermittlungsverfahrens, den Inhalt der angegriffenen Bescheide und die Gründe für deren behauptete Unrichtigkeit mitteilen)
Der Antrag muss von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin unterzeichnet werden und die Betroffenen müssen die Kosten tragen, wenn sie vor Gericht keinen Erfolg haben. 15.000 € kostet sowas in DE üblicherweise bei Miserfolg und ist nicht durch Prozesskostenhilfe finanzierbar.

Kann sein, dass die Rechtslage in Schweden etwas anders ist, dürfte im Grundsatz aber wohl ähnlich sein.

Übrigens:
nach Einstellung des Verfahrens gilt der Beschuldigte als „unschuldig“ – negative Folgen dürfen an die Einstellung deshalb nicht geknüpft werden.